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Kfz-Bankbriefauskunft

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch in der Kfz-Zulassungsbehörde veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde übersandt wird. Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde ist durch Sie zu veranlassen.

Unter Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens kann nachgesehen werden, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II prüfen