Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (15 Tage bis 1 Jahr - in Abhängigkeit von Versicherungsvertrag) darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Die Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeuges vor Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist nicht erforderlich. Die bisherigen Kennzeichenschilder sind jedoch zwingend vorzulegen.
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- das Fahrzeug muss sich im LK Oberhavel befinden
- hat ein Antragsteller keinen Wohnsitz im Inland, keine Niederlassung oder keinen Betriebssitz, muss der Antragsteller eine schriftliche Empfangsbevollmächtigung und den Personalausweis oder den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der empfangsbevollmächtigten Person im Original vorlegen. Empfangsbevollmächtigte Personen ohne Wohnsitz im Landkreis Oberhavel müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen.
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- bisherige amtliche Kennzeichenschilder (falls noch zugelassen)
- Bescheinigung über aktuelle Hauptuntersuchung und/oder Sicherheitsprüfung
- die Hauptuntersuchung muss für den gesamten Zeitraum gelten, für die das Ausfuhrkennzeichen Gültigkeit haben soll
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate, vorzulegen
- hat ein Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland, keine Niederlassung oder keinen Betriebssitz, muss der Antragsteller eine schriftliche Empfangsbevollmächtigung und den Personalausweis oder den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der empfangsbevollmächtigten Person im Original vorlegen. Empfangsbevollmächtigte Personen ohne Wohnsitz im Landkreis Oberhavel müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) für internationale Zulassung, die den Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens abdeckt
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Antragsteller ohne Bankverbindung müssen die fällige Steuer vor Zuteilung des Kennzeichens bei der ZOLL-Behörde entrichten. Nähere Informationen zur BAR-Einzahlung der KFZ-Steuer finden Sie unter www.zoll.de
- bei Firmen ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als fünf Jahre, vorzulegen
- bei Erledigung durch Dritte:
- eine entsprechende Vollmacht mit Einverständniserklärung über die Bekanntgabe möglicher kraftfahrzeugsteuerlicher Verhältnisse und Gebührenrückstände
- der Personalausweis des Vollmachtgebers sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person im Original
Gebühren
- 31,40 Euro Gebühr für die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens
- 10,20 Euro internationaler Fahrzeugschein (auf Wunsch)
- 3,20 Euro Aufstellung oder Berichtigung von Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister
- 0,70 Euro Gebühr je Stempelplakette (rot)
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel
- 15,30 Euro zusätzliche Gebühr bei nicht getypten Fahrzeugen
- 4,40 Euro zusätzliche Gebühr Zulassungsbescheinigung Teil II
- 5,10 Euro zusätzliche Gebühr Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich