Zuteilung rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen)
Zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche wie Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler können für nicht zugelassene Fahrzeuge ein rotes Dauerkennzeichen beantragen.
Rote Dauerkennzeichen dürfen für folgende Fahrten verwenden werden:
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
- Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
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- einen amtlich anerkannten Sachverständigen
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet, eine Überlassung an Dritte ist untersagt. Privatpersonen erhalten kein rotes Dauerkennzeichen.
Terminvergabe
Die Erteilung/Ausgabe und Verlängerung der roten Dauerkennzeichen für Gewerbetreibende sowie die Erteilung von roten Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.
Gerne können Sie per E-Mail an Termine.Zulassung@oberhavel.de oder innerhalb der Telefonzeiten unter 03301 601-5900 einen separaten Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Termine für die Erteilung/Ausgabe und Verlängerung nicht über die Online-Terminreservierung vereinbart werden können.
Voraussetzungen
- der Betriebssitz oder Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Oberhavel sein
- es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landkreis Oberhavel vorliegen
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- im Führungszeugnis dürfen keine Straftaten vorhanden sein
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) speziell für ein rotes Dauerkennzeichen gemäß § 41 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate
- Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate, vorzulegen
- eine aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als fünf Jahre
- aktueller Verkehrzentralregisterauszug, nicht älter als vier Wochen (Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als vier Wochen
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- kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der örtlichen Meldebehörde oder
- über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden
Gebühren
- 110,00 Euro Gebühr für die Zulassung des Fahrzeuges
- 15,30 Euro Fahrzeugscheinheft
- 3,20 Euro Aufstellung oder Berichtigung von Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister
- 0,30 Euro Gebühr je Klebesiegel
- 40,00 Euro Verlängerung der Befristung/Erteilung auf Widerruf
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Zahlungen können direkt entrichtet werden
- Bar-Zahlungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bar-Kasse möglich