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FAQs zum Breitbandausbau

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau in Oberhavel.

Wer ist für den Ausbau mit Glasfaser im Landkreis Oberhavel verantwortlich?

In einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat sich die Telekom Deutschland GmbH als Bieter durchgesetzt und ist damit für den geförderten Glasfaserausbau als Vertragspartner des Landkreises Oberhavel verantwortlich.

Kann ich einen Glasfaseranschluss bekommen?

Der geförderte Glasfaserausbau im Landkreis Oberhavel wird mit Mitteln des Bundes, des Landes Brandenburg und des Landkreises realisiert. Dabei hat der Fördermittelgeber Bund eine sogenannte Aufgreifschwelle definiert. Adressen, an denen weniger als 30 Mbit/s vorhanden sind, gelten danach als förderfähig.

Neben einer Nachfrage bei ihrem bisherigen Anbieter können Sie auch über den Breitbandatlas des Bundes in Erfahrung bringen, welche Bandbreiten bereits an ihrer Adresse vorhanden sind:

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

Sie möchten wissen, ob Sie förderfähig sind und vom Glasfaserausbau profitieren. Dann führen Sie einfach den Online-Check durch:

www.telekom.de/glasfaser-beauftragung

Ich habe aktuell weniger als 30 Mbit/s, aber gehöre nicht zum Fördergebiet. Warum?

Es kann verschiedene Gründe haben, warum Ihre Adresse nicht zum Fördergebiet gehört, obwohl Sie über weniger als 30 Mbit/s verfügen:

  • Bei ihrem oder einem anderen Telekommunikationsunternehmen sind an ihrer Adresse bereits 30 Mbit/s oder mehr verfügbar und diese Adresse ist damit nach den einschlägigen Fördervorgaben nicht förderfähig. Auf den Internetseiten der verschiedenen Telekommunikationsunternehmen können Sie jeweils einen Verfügbarkeitscheck für Ihre Anschrift durchführen.
  • Im Rahmen des relevanten Markterkundungsverfahrens hat ein Telekommunikationsunter-nehmen eine Ausbauabsicht mit mehr als 30 Mbit/s für ihre Adresse mitgeteilt.
  • Ihre Anschrift gehört zum sogenannten Hauptverteiler-Nahbereich. Dieser umfasst die Kabelverzweiger im Abstand von 550 Meter Kabellänge um den Hauptverteiler beziehungsweise die örtliche Vermittlungsstelle sowie ebenfalls die Adressen und Anschlüsse, die über diese Kabelverzweiger versorgt sind. Anschlüsse im Hauptverteiler-Nahbereich sind grundsätzlich nicht förderfähig und damit von der Projekterschließung ausgenommen.
  • Sie sind „homes passed“ (= „nah am Haus vorbei“) an das TV-Kabelnetz eines Kabel-TV-Anbieters angeschlossen. Das bedeutet, dass der Anbieter ihre Adresse bei Bedarf kurzfristig versorgen kann.
  • Ihre Adresse existierte zum Zeitpunkt der Analyse der „weißen NGA Flecken“ im Jahr 2016 nicht.

Was muss ich tun, um einen Glasfaseranschluss zu erhalten?

Jede geförderte Adresse hat einen Brief vom Landkreis Oberhavel mit Informationen zum geförderten Breitbandausbau erhalten. Der „Auftrag zur Herstellung eines Telekommunikationsnetzes in Förder- und Bestandsgebieten“ ist die Voraussetzung, damit die Glasfaser auf Ihr Grundstück gelegt werden darf und liegt dem Informationsschreiben bei. Dieser sollte ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet worden sein. Darüber hinaus bestand ab 2021 auch die Möglichkeit zur Online-Beauftragung über einen Link bei der Telekom.

Seit dem 30.06.2022 besteht die Möglichkeit zur kostenfreien Beauftragung nicht mehr. Dennoch ist die Erschließung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Bauherrenservice der Telekom. Die Anschlussgebühr in Höhe von 799,95 EUR muss dann jedoch von Ihnen entrichtet werden.

Meine Adresse befindet sich im geförderten Ausbaugebiet. Wann werde ich angeschlossen?

Nach Abschluss der Feinplanung (Detail-Netzplanung) und Einholung aller notwendigen Einzelgenehmigungen je Bauabschnitt wird das Netz sukzessive ausgebaut. Der erste Spatenstich fand bereits im März 2021 statt. Nach aktuellem Baufortschritt soll bis März 2024 der Bau des geförderten Glasfasernetzes abgeschlossen sein. Die einzelnen Ausbaucluster können nach jeweiliger Fertigstellung unabhängig voneinander von der Telekom in Betrieb genommen werden. Dabei richtet sich die Reihenfolge des Ausbaus insbesondere nach technischen, topographischen und logistischen Erwägungen des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens Telekom und damit nicht zwingend der nummerischen Reihenfolge.

Muss ich das Angebot annehmen?

Nein, es besteht kein Anschlusszwang, das heißt Sie müssen das Angebot zur kostenfreien Erschließung nicht annehmen.

Welche Kosten entstehen durch die Erschließung mit Glasfaser?

Die Erschließung mit Glasfaser ist für Sie im geförderten Ausbau kostenfrei.

Muss ich meinen Anbieter wechseln?

Nein, sofern dieser auch künftig ein buchbares Produkt für die neu geschaffene Infrastruktur zur Verfügung stellt. Die Erstellung des Hausanschlusses erfolgt unabhängig vom Anschluss eines Vertrages bei der Telekom. Um den Anschluss nutzen zu können, ist jedoch ein entsprechender Glasfaservertrag notwendig.

Werden die Privatflächen nach den Anschlussarbeiten wieder hergestellt?

Alle Flächen werden durch das Ausbauunternehmen wieder hergestellt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich technische Fragen zum Ausbau auf meinem Grundstück habe?

Bitte wenden Sie sich an das bauausführende Unternehmen Telekom Deutschland GmbH unter der Servicenummer: 0800 77 33 888.

Kann der Glasfaseranschluss bei geplantem Hausbau berücksichtigt werden?

Das Projekt „weiße Flecken“ befindet sich in der Abschlussphase. Immobilien, die nach der Erfassung im Jahr 2016 entstanden sind, sich aktuell in der Planung oder bereits im Bau befinden, können leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte wenden Sie sich an das bauausführende Unternehmen Telekom Deutschland GmbH unter der Servicenummer: 0800 7733888.