Sprungziele
Inhalt
Datum: 02.11.2018

Landkreis Oberhavel und Bürgermeister der Städte und Kommunen planen Novellierung des Kita-Vertrags

Veränderte gesetzliche Grundlagen machen Anpassung erforderlich

Der aktuelle Kita-Vertrag zwischen dem Landkreis Oberhavel und den Städten und Gemeinden soll überarbeitet werden. Darauf haben sich der Landrat und die Bürgermeister sowie der Amtsdirektor in einer gemeinsamen Sitzung einvernehmlich verständigt. In den vergangenen Tagen wurden zudem die Fraktionsvorsitzenden informiert. Der Kreistag wird über das Vorhaben in seiner Sitzung am 12.12.2018 abstimmen.

„Wir werden dem Kreistag vorschlagen, den bestehenden Kita-Vertrag zum 31.12.2020 zu kündigen. Dieses Vorgehen ist mit allen Städten und Gemeinden Oberhavels abgestimmt. Das novellierte Brandenburgische Kitagesetz und das Gute-Kita-Gesetz machen eine Anpassung des seit 2004 bestehenden Kita-Vertrages notwendig. Ziel ist es, gemeinsam ein neues Vertragswerk zu erarbeiten, das den umfänglichen veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber auch den gegenwärtigen Interessenlagen stärker Rechnung trägt und lückenlos ab dem 01.01.2021 gilt“, informiert Landrat Ludger Weskamp.

„Alle Städte und Gemeinden halten an dem Kita-Vertrag fest. Neue gesetzliche Bestimmungen stellen uns bei der Überarbeitung der Kitasatzungen immer wieder vor Herausforderungen, daher sehen wir hier ganz klar auch einen Anpassungsbedarf im Kita-Vertrag“, sagt Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten und Vorsitzende der AG der Bürgermeister.

Die Neuauflage des Kita-Vertrages soll in einem umfassenden Prozess unter Beteiligung aller Verantwortlichen und Mitwirkungsberechtigten erfolgen. „Es ist mir wichtig, dass wir diesen Prozess gemeinsam gestalten. Dazu wird es neben Beratungen zwischen Kreisverwaltung und den Bürgermeistern sowie dem Amtsdirektor auch eine öffentliche Fachtagung geben, um ebenso Meinungen und Anregungen Dritter in die Neuausarbeitung des Vertrages einfließen zu lassen“, so Bildungsdezernentin Kerstin Niendorf.

Die Neufassung des Kita-Vertrages stellt sicher, dass die Städte und Kommunen auch weiterhin Ansprechpartner zum Thema Kitaversorgung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bleiben, auch die Satzungshoheit verbleibt hier. „Die pädagogische Ausrichtung sowie individuelle Angebote einer jeden Kita bleiben vom Kitavertrag unberührt“, erläutert Kerstin Niendorf.


Über den Kita-Vertrag

Der aktuell gültige Kita-Vertrag gilt seit dem 01.01.2004. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Kitagesetzes 2004 konnten sich die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg nach § 12 des Kitagesetzes durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dazu verpflichten, die Aufgabe der Kinderbetreuung auch weiterhin vor Ort durchzuführen. Diese vom Gesetzgeber eingeräumte Option stärkt die Entscheidungskompetenz der Gemeinden. In Folge können sich Eltern, die ihr Kind in Oberhavel für einen Kita-Platz anmelden möchten, direkt an die jeweilige Kommune wenden. Die dortigen Mitarbeiter vermitteln dann einen Platz in einer Einrichtung, nach Möglichkeit in der Kita, die sich die Eltern wünschen. Ohne den Kita-Vertrag wäre nicht mehr die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, sondern der Landkreis Oberhavel als örtlicher Träger der Jugendhilfe der zuständige Ansprechpartner für die Planung und die Durchführung der Aufgabe der Kindertagesbetreuung.

Kitakinder in Grüneberg

© Landkreis Oberhavel