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Datum: 17.04.2020

Neue Eindämmungsverordnung: Landkreis regelt Kita-Notfallbetreuung

Zahlreiche Lockerungen vor allem für Geschäfte / Regelungen zum Schulbetrieb und für Kitas / Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel

Bereits am Mittwoch, 15.04.2020 hatte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen Beschluss über die weiteren Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst. Diese Vereinbarung musste in der Folge durch Beschlüsse der Landesregierungen näher ausgestaltet werden. Das Land Brandenburg setzt dabei auf enge Abstimmungen mit Berlin. Eine neue Eindämmungsverordnung, die erste Regeln für die kommenden Wochen vorgibt, legte das Land Brandenburg am heutigen Freitagnachmittag vor.

Dabei werden in Brandenburg nicht alle am Mittwoch vom Bund vorgestellten Regeln eins zu eins umgesetzt. Zusätzlich hat der Landkreis Oberhavel weitere notwendige Regelungen per Allgemeinverfügung erlassen. Insgesamt gibt es erste Lockerungen im Vergleich zu den seit März geltenden Regeln. Es gilt:

  • Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 03.05.2020 verlängert. Die wichtigste Maßnahme bleibt dabei: Abstand halten – mindestens 1,50 Meter. In der Öffentlichkeit dürfen sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
  • Die Abiturprüfungen können wie geplant ab Montag, 20.04.2020, stattfinden.
  • Der Schulbetrieb soll ab dem 27.04.2020 schrittweise wieder starten – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzten Klassen der Grundschule. Die konkrete Schrittfolge sieht vor:

  • ab 27.04.2020: für alle, die in diesem Jahr einen Abschluss machen wollen – ob mittlerer Schulabschluss oder Berufsschulabschluss
  • ab 04.05.2020: Jahrgangsstufe 6, weil sie einen Schulübergang vor sich hat, sowie die Jahrgangsstufen, bei denen im kommenden Jahr Prüfungen oder Abschlüsse anstehen (Klassenstufe 9, Stufe 11 am Gymnasium, Stufe 12 an Gesamtschulen)
  • ab 11.05.2020: Jahrgangsstufe 5
  • Ergänzende pädagogische Angebote kann es von den Schulen außerdem für diejenigen Schülerinnen und Schüler geben, die durch das Homeschooling nicht gut erreicht werden können.
  • Für alle anderen Klassenstufen wird möglicherweise bis zu den Sommerferien kein regulärer Unterricht mehr stattfinden.

Dabei sollen die Abstands- und Hygieneregeln gewahrt bleiben. Der Unterricht soll deshalb in Teilungsklassen und/oder Rotationsprinzip sowie gegebenenfalls mit versetzten Schulanfangs- und Pausenzeiten stattfinden. Ziel ist es, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Klassen zu minimieren. Konkrete Regeln will die Kultusministerkonferenz noch beraten. Jede Schule muss einen eigenen Hygieneplan erstellen.

Die Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bleiben weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird fortgesetzt und ausgeweitet – und zwar wie folgt:

  • Für alle Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, gilt ab dem 27.04.2020 die Ein-Elternteil-Regelung. Das bedeutet, dass eine Notfallbetreuung auch dann ermöglicht wird, wenn nur ein Elternteil in den bereits festgelegten systemrelevanten Bereichen arbeitet.
  • Eine Notfallbetreuung soll außerdem ab dem 27.04.2020 für Alleinerziehende – unabhängig von einer Tätigkeit in den kritischen Bereichen – sowie in Fällen, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls drohen könnte, ermöglicht werden.

Bis zum 26.04.2020 werden die bislang geltenden Bestimmungen verlängert. Personen, für deren Kinder die Teilnahme an der Notfallbetreuung bereits mit bewilligtem Bescheid bis zum 19.04.2020 gewährt wurde, brauchen keinen erneuten Antrag auf Gewährung einer Notfallbetreuung für die Zeit ab dem 20.04.2020 zu stellen. Eingelegte Widersprüche gegen ablehnende Entscheidungen des Landkreises Oberhavel zur Notfallbetreuung werden als Antragstellungen auf Notfallbetreuung für die Zeit ab 20.04.2020 gewertet. Auch in diesen Fällen ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Die Entscheidung über diese Antragstellungen erfolgt über individuelle Bescheide.

Elternarbeit in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einhaltung der Hygieneregeln gelockert werden. Ebenso können (eingeschränkt) Heimfahrten erfolgen.

Geschäfte sollen ab Mittwoch, 22.04.2020 wieder öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet beziehungsweise auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt wird. Das schließt Geschäfte in Einkaufszentren ausdrücklich mit ein. KFZ-, Fahrrad- und Buchhändler dürfen unabhängig von ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen. In Wartebereichen dürfen sich dabei nicht mehr als zehn Personen aufhalten und auf Hygienevorschriften ist zu achten.

Die Selbsternte in Obst- und Gemüsegärten ist unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.

Friseure können – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln – ab dem 04.05.2020 wieder öffnen.

Öffentliche Bibliotheken und Archive dürfen ab 22.04.2020 wieder öffnen – unter strikten Auflagen der Hygiene und unter Einhaltung der Abstandsregeln. Das gilt auch für Galerien, Museen und Ausstellungshallen. Auch Tierparks, Zoos und Wildgehege dürfen wieder öffnen. Tierhäuser müssen geschlossen bleiben.

Das Verweilen auf Wiesen und vergleichbaren Freiflächen sowie das Sitzen auf Parkbänken ist erlaubt – unter Einhaltung der Abstandsregeln. Die Nutzung von Spielplätzen ist weiter nicht gestattet.

Gaststätten, Kneipen und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Gastronomische Angebote müssen sich auf Außer-Haus-Verkauf beschränken.

Das Tragen von sogenannten Alltagsmasken wird dringend empfohlen – insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen und in öffentlich zugänglichen Räumen.

Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.

Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31.08.2020 untersagt. Aufgrund dessen muss auch die für den 13.06.2020 geplante Veranstaltung „Musik mal (wo)anders" des Landkreises Oberhavel in Kraatz abgesagt werden. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2021 nachgeholt.

Versammlungen unter freiem Himmel, darunter Demonstrationen, von bis zu 20 Personen können im Einzelfall zugelassen werden – wenn dies aus Sicht des Infektionsschutzes möglich ist. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Ausgenommen davon sind religiöse Zeremonien aus wichtigem Grund wie Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern, sofern sie eine Personenzahl bis 20 Personen nicht überschreiten.

Alles Weitere gilt fort.

Rechtzeitig vor dem 04.05.2020 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.


Landrat Ludger Weskamp sagt: „Diese Regeln sind kleine Schritte auf dem Weg zu mehr Freiheiten im Alltagsleben aller Oberhaveler und Oberhaveler. Eine normale Situation, wie wir sie vor der Ausbreitung der Coronapandemie hatten, werden wir absehbar auch in den kommenden Wochen und Monaten nicht haben. Darauf müssen wir uns alle – so schwer es fällt – einstellen. Daher gilt mein Dank ganz besonders all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bisher sehr vorbildlich an die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehalten haben. Ich appelliere an Sie: Tun Sie das bitte auch weiterhin. Halten Sie Abstand, aber bleiben Sie sich nah!"

Weskamp betonte außerdem, dass ihm die Einbeziehung der Fraktionen des Oberhaveler Kreistags besonders wichtig ist. Daher werden aktuell die nächsten Sitzungen der Gremien vorbereitet. Zunächst ist für den 18.05.2020 ein Kreisausschuss vorgesehen. Dieser soll im Kreistagssaal stattfinden. Für den 27.05.2020 wird eine Sitzung des Kreistags vorbereitet. Diese Sitzung wird voraussichtlich in der neuen Aula der Torhorst-Gesamtschule stattfinden, so dass auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit möglich ist.

Matthias Rink, Leiter des Verwaltungsstabes beim Landkreis Oberhavel sagt: „Ich danke besonders den Städten und Gemeinden und dem Amt Gransee und Gemeinden für die gute Zusammenarbeit. Diese Kooperation klappt außerordentlich gut. Rink betont: „Es ist klar, das mit der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg nicht alle Fragen abschließend geklärt sein werden. Dies wird in den kommenden Tagen erfolgen."

Matthias Kahl, Dezernent im Landkreis Oberhavel, sagt: „Wir werden die eingehenden Anträge für die Notfallbetreuung so schnell wie möglich bearbeiten. Bereits heute haben wir 235 zusätzliche Anträge abgearbeitet und beschieden, so dass die Kinder ab Montag in den Kitas betreut werden können."

Die neuen Anträge auf Notfallbetreuung werden voraussichtlich ab Montag, 20.04.2020, auf der Website des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de zur Verfügung stehen. Dort ist auch das Antragsprozedere genau erläutert. Ausgefüllte Anträge können an die E-Mailadresse kindernotbetreuung@oberhavel.de oder an die Telefaxnummer: 03301 601-80999 gesendet werden. Für Nachfragen zum Thema Notfallbetreuung ist eine Hotline geschaltet. Diese ist montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 03301 601-3400 erreichbar.

Für medizinische Fragen rund um das neuartige Coronavirus ist die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 03301 601-3900 montags bis freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr zu erreichen. Am Wochenende ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Nachfragen können auch per E-Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises gerichtet werden. Die Mailadresse lautet: ges.corona@oberhavel.de.

Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel
Im Landkreis Oberhavel sind bisher 172 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 17.04.2020, 09.00 Uhr). Davon befinden sich 58 Personen in häuslicher Quarantäne, zehn Personen müssen stationär behandelt werden. Fünf Personen sind verstorben. 99 Personen sind bereits geheilt. Entsprechend gibt es aktuell 68 COVID19-Erkrankte im Landkreis.

1.214 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 1.047 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 167 Personen steht das Testergebnis noch aus. Außerdem wurden 701 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Oranienburg (31), Hohen Neuendorf (30), Hennigsdorf (27), Velten (17), Glienicke/Nordbahn (17), Oberkrämer (12), Mühlenbecker Land (9), Birkenwerder (6), Löwenberger Land (6), Leegebruch (5), Liebenwalde (5), Zehdenick (5) und Amt Gransee (2). In Fürstenberg/Havel und Kremmen gibt es keine gemeldeten COVID19-Fälle.

Landrat Ludger Weskamp und die Dezernenten Matthias Kahl und Matthias Rink informierten während einer Pressekonferenz über die neuen Regelungen (von links).