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Datum: 17.08.2021

Landratswahl findet noch 2021 statt

Hauptwahl am 28.11.2021/ Möglicherweise notwendig werdende Stichwahl für den 12.12.2021 festgesetzt

Ludger Weskamp

© Karsten Schirmer

Nachdem der Kreistag Oberhavels vor einer Woche der Entlassung von Landrat Ludger Weskamp zugestimmt hatte, stehen jetzt die Termine für die Neuwahl der Landrätin oder des Landrates für Oberhavel fest. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat sie mit Datum vom 12.08.2021 festgesetzt.

Die Hauptwahl findet demnach am Sonntag, dem 28.11.2021, statt. Eine möglicherweise notwendig werdende Stichwahl ist auf Sonntag, den 12.12.2021, festgesetzt. Die Wahlzeit dauert jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und -bewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind bis zum 23.09.2021 – dem 66. Tag vor der Wahl – um 12.00 Uhr beim Kreiswahlleiter einzureichen.

Der Kreistag des Landkreises Oberhavel hatte am Mittwoch, dem 11.08.2021, in einer nichtöffentlichen Sondersitzung dem Antrag auf Entlassung des Landrates zum 31.12.2021 zugestimmt. Der Entlassungsantrag war notwendig geworden, weil Ludger Weskamp am 13.07.2021 zum neuen Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gewählt worden war. Seine Amtszeit beginnt am 01.01.2022.

Die neue Landrätin oder der neue Landrat muss per Direktwahl bestimmt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten im Landkreis Oberhavel umfasst. Erhält keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber diese Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl der zwei besten Bewerber. Das Zustimmungsquorum liegt dann ebenfalls bei 15 Prozent der Wahlberechtigten. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, obliegt die Entscheidung dem Kreistag.

Wer sich um die Position einer Landrätin oder eines Landrates bewerben kann, legt § 65 Absatz 2 des Brandenburger Wahlgesetzes fest: Wählbar sind alle Personen, die Deutsche oder Unionsbürger sind, die am Tag der Hauptwahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und die in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Sollte bis zum 01.01.2022 noch keine neue Landrätin oder kein neuer Landrat gewählt sein, so übernimmt vorerst der Erste Beigeordnete, Egmont Hamelow, bis zur Ernennung eines Nachfolgers alle Amtsgeschäfte. Egmont Hamelow ist seit August 2010 allgemeiner Stellvertreter des Landrates und Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt.