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Datum: 08.11.2022

Landkreis informiert zur Unterstützung bei hohen Heizkosten

Energiekrise: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Geringverdiener – Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten

Strom- und Gaspreise erklimmen angesichts der Energiekrise Rekordhöhen. Auf Millionen Haushalte in Deutschland kommen in den nächsten Wochen und Monaten Kostensteigerungen zu. Die aktuelle Entwicklung der Heizkosten belastet vor allem Personen mit geringem Einkommen spürbar. Betroffen sind auch Bezieher von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.

Zur Entlastung der Betroffenen hat die Bundesregierung bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht – beispielsweise den Gaspreisdeckel, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner im Dezember 2022, die Reduzierung der Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent und einen Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger. Zudem plant die Bundesregierung, den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für alle Haushalte in Deutschland zu übernehmen.

Trotz dieser Maßnahmen kann die finanzielle Belastung – auch für Erwerbstätige – zu einem sozialhilferechtlichen Anspruch führen. Sozialdezernent Matthias Kahl informiert: „Wenn das eigene Einkommen und andere Unterstützungen wie beispielsweise Kinderzuschläge oder Arbeitslosengeld I nicht mehr ausreichen, um die Energiekostenabrechnung oder die Abschläge an den Energieversorger zu bezahlen, kann ein Anspruch auf Sozialleistungen entstehen. Ob dies der Fall ist, hängt von einer komplizierten Berechnung ab, bei der vorhandenes Einkommen und der persönliche Bedarf einander gegenübergestellt werden.“

Hierzu können sich Betroffene unter www.oberhavel.de/jobcenter informieren. Dort finden sich umfangreiche Informationen und weiterführende Links zum Thema Energiekrise sowie Hinweise zu erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Sozialleistungen. Darüber hinaus steht allen Interessierten für Fragen das Servicecenter des Jobcenters unter der Telefonnummer 03301 601-55 00 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Vielzahl von Anrufen zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Wer bereits Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes bezieht, sollte sich ebenfalls informieren. „Ob und in welcher Höhe die Energiekosten bei Sozialleistungsempfängern übernommen werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Im Normalfall werden die zusätzlichen Kosten dann übernommen, wenn sie durch die allgemeinen Preissteigerungen ausgelöst worden sind. Kostensteigerungen, die durch einen überdurchschnittlichen Verbrauch verursacht worden sind, werden nicht übernommen“, so Matthias Kahl.

Zur weiteren finanziellen Entlastung plant die Bundesregierung ab dem 01.01.2023 eine Wohngelderhöhung. Sobald das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen ist und Details feststehen, wird der Landkreis hierzu auf www.oberhavel.de/jobcenter informieren. Eine Antragstellung für das Wohngeld-Plus ist derzeit noch nicht möglich.


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