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Datum: 11.07.2018

Landkreis Oberhavel verlängert Erlass der Kosten für Trichinenuntersuchungen bis zum Jahresende

Maßnahme zur Seuchenprävention im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Seit dem 01.02.2018 werden vom Landkreis Oberhavel die anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung erlegter Wildschweine aller Altersklassen übernommen. Der Landkreis leistet mit dieser Maßnahme einen Beitrag zur Seuchenprävention im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

„Aus Sicht des Landkreises greift die sehr gut. Wir verzeichnen einen Anstieg der Probenzahl im Vergleich zum Vorjahr trotz schlechterer Absatzbedingungen. Für den Zeitraum 01.01. bis 31.05.2018 beträgt der Anstieg der Probenzahlen 63 Prozent“, so Umweltdezernent Egmont Hamelow.

Deshalb verlängert der Landkreis Oberhavel die Übernahme der Kosten für Trichinenuntersuchungen bis zum 31.01.2019. „Die probenstärksten Monate liegen in der Regel im 4. Quartal, wenn die sogenannten Drückjagden stattfinden. Von daher rechnen wir in diesem Zeitraum mit den höchsten Abschusszahlen“, informiert Hamelow.

Im Anschluss werden die Probenzahlen erneut ausgewertet. Gegebenenfalls können die Maßnahme zur ASP-Prophylaxe über Januar 2019 hinaus weitergeführt werden.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Wildschweine auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel erlegt wurden und im Veterinäramt des Landkreises Oberhavel zur Untersuchung eingereicht werden. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angabe des Jagdgebietes auf dem Wildursprungsschein.

Bevor ein Wildschwein für den menschlichen Verzehr freigegeben werden kann, ist eine abschließende amtliche Untersuchung auf Trichinen zwingend vorgeschrieben. Für diese Untersuchung ist regulär eine Gebühr zu entrichten, von der die Jäger seit dem 01.02.2018 befristet bis zum 31.01.2019 befreit werden.

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine für Haus- und Wildschweine hochansteckende und in der Regel tödlich verlaufende Viruserkrankung. Hohe Bestandsdichten bergen ein größeres Ansteckungsrisiko der Wildschweine untereinander. Durch eine drastische Bestandsreduzierung beim Schwarzwild soll das Risiko einer Infektion der Schwarzwildpopulation mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest gemindert werden.

Amtsarzt Christian Schulze weist darauf hin, dass die afrikanische Schweinepest nach derzeitigem Stand der Wissenschaft für den Menschen keine Gefahr darstellt. Der Landkreis hat alle Schweinehalter sowie die Jägerschaft in Oberhavel präventiv mit Informationsschreiben und Hinweisen zu Hygienemaßnahmen für das Thema frühzeitig sensibilisiert. Zudem wurden Betreiber von gemeldeten Schweinefreiland- und Auslaufhaltungen informiert sowie vermehrt vor Ort kontrolliert.

Die Jägerschaft unterstützt den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt durch die Entnahme von Blutproben. „In diesem Zusammenhang werden Jäger nochmals aufgefordert an den präventiven Früherkennungsmaßnahmen verstärkt mitzuwirken und Blutproben von erlegtem, verunfalltem sowie verendetem Schwarzwild zur Untersuchung einzureichen. Verendete Wildschweine sind unverzüglich dem Veterinäramt Oberhavel zu melden“, so Hamelow.

Präventiv wurde zudem der Tierseuchenalarmplan bezüglich der afrikanischen Schweinpest aktualisiert und die notwendigen Materialien zur Bekämpfung einer Tierseuche überprüft. Bereits im November 2017 sowie im April 2018 fanden Tierseuchenübungen im Landkreis statt, bei der der Ablauf einer ASP-Bekämpfung geprobt wurde.

Wildschweine

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