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Datum: 14.04.2021

Landkreis überreicht Fördermittel für Denkmalbesitzer

Oberhavel vergibt 150.000 Euro für den Erhalt schützenswerter Denkmale / Neun Denkmaleigentümer erhalten Förderbescheide

Landrat Ludger Weskamp überreichte Fördermittel an Denkmalbesitzer Joachim Faitsch.

© Landkreis Oberhavel

791 Baudenkmale sind in Oberhavel aktuell in die Denkmalliste eingetragen: Neben bekannten Schlössern, Gutshäusern oder Kirchen sind das auch einfache Wohnbauten, Siedlungen, Bauernhäuser, Schleusen oder Industrieanlagen. Für neun der unter diesem besonderen Schutz stehenden Gebäude erhalten deren Eigentümer jetzt Fördermittel vom Landkreis Oberhavel. Grundlage ist die im Jahr 2019 ins Leben gerufene Denkmalförderrichtlinie.  

Von der Förderung profitiert unter anderem das so genannte Büdnerhaus im Hohen Neuendorfer Ortsteil Bergfelde. Es blickt auf eine lange und bewegte Historie zurück, schließlich handelt es sich um das älteste erhaltene Haus von Bergfelde. Es diente einem Büdner, also einem Kleinbauern, als Wohnstätte und wurde im Jahr 1745 erbaut, die zugehörige Scheune um 1880. Nach gut 30 Jahren Leerstand soll das kleine Bauensemble nach seiner Restaurierung künftig als Ferienhaus dienen.

Mit etwa 24.000 Euro unterstützt der Landkreis die geplante Fachwerksanierung am Haupthaus und die Substanzsicherung der Scheune. Landrat Ludger Weskamp und der zuständige Baudezernent Egmont Hamelow überreichten den Fördermittelbescheid am Mittwoch, 14.04.2021, am Baudenkmal an den Eigentümer des Büdnerhauses, Joachim Faitsch.

„Leider war auch in diesem Jahr eine gemeinsame Übergabe mit allen Fördermittelempfängern und mit anschließendem Austausch über die Projekte coronabedingt nicht möglich. Umso mehr freue ich mich, dass wir heute vor Ort einen Eindruck von einem der Projekte gewinnen konnten, die von den nun ausgereichten Fördermitteln profitieren werden. Durch die Gelder können viele erhaltenswerte und geschichtsträchtige Gebäude in Oberhavel gesichert werden. Das wichtig und wertvoll für unsere gesamte Region“, sagte Landrat Ludger Weskamp bei der Übergabe.

Denkmalbesitzer Joachim Faitsch zeigt eine Postkarte mit der Ansicht des Büdnerhauses um 1900.

© Landkreis Oberhavel

Egmont Hamelow ergänzte: „Es ist uns wichtig, dass die Fördermittel auch in diesem Jahr zügig ausgereicht werden. Denn sie sichern nicht zuletzt Aufträge für Wirtschaftsunternehmen auch in unserem Landkreis. „Es ist außerdem ein gutes Zeichen, dass der Landkreis die Besitzer von Denkmalen nicht nur mit seinen Fachleuten von der Denkmalschutzbehörde unterstützt, sondern ihnen auch finanziell bei der Erhaltung von Denkmalen helfen kann. Wir freuen uns, dass dieses Angebot in den vergangenen Jahren bereits auf gute Resonanz gestoßen ist und hoffen, dass dies auch weiter so bleibt."

Förderbescheide hat der Landkreis Oberhavel neben dem Büdnerhaus in Bergfelde auch für den Erhalt der Zisterzienserinnen-Klosteranlage in Zehdenick, für die Dorfkirche in Klein-Mutz, für eine Dachsanierung im Denkmalbereich „Altstadt Kremmen“, für das Amtshaus in Friedrichsthal, die Sanierung der Nordterrasse am Schloss Sommerswalde sowie für Wohn- und Gutshäuser in Schildow, Schwante und Summt vergeben.

Insgesamt waren bei der unteren Denkmalschutzbehörde 17 Förderanträge eingegangen. Die Verteilung der Mittel erfolgt entsprechend der Dringlichkeit der Erhaltung der Denkmale. Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge.

Über die Denkmalförderrichtlinie

Büdnerhaus um 1900. Postkarte. Nachdruck: privat.

150.000 Euro jährlich stehen für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel bereit. Der Kreistag hatte im März 2019 dafür eine Denkmalförderrichtlinie für den Landkreis beschlossen. 2019 konnten dadurch elf Vorhaben, im Jahr 2020 neun Projekte unterstützt werden.

Der Erhalt von Denkmalen ist durch den Eigentümer zu leisten. Nach Maßgabe der Förderrichtlinie kann der Landkreis diese aber unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur denkmalgerechten Sicherung, Erhaltung, Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung erforderlich sind. Dazu zählen Gutachten und Planungsleistungen, Sicherungsmaßnahmen, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten, investive Maßnahmen, die dem Erhalt von Denkmalen sowie Maßnahmen zum Erhalt des geschützten äußeren Erscheinungsbildes von Objekten in Denkmalbereichen dienen.

Der Zuschuss darf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Kostenaufwandes nicht überschreiten und kann höchstens 50.000 Euro betragen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn bei einer Maßnahme ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss durch den Antragsteller abgesichert sein.

Für eine Antragstellung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zu fördernde Objekte müssen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sein.
  • Gefördert werden sollen Maßnahmen, die zur Sicherung, dem Erhalt beziehungsweise der Instandsetzung von Denkmalen zum Zwecke einer denkmalgerechten Nutzung dienen.
  • Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung durch den Eigentümer abgesichert ist.
  • Die Förderung darf nicht dazu führen, dass andere Drittmittel dadurch ausgeschlossen werden.
  • Es ist wünschenswert, dass weitere finanzielle Mittel von Dritten in das Gesamtvorhaben einfließen.

Anträge für das Jahr 2022 können bis zum 31.12.2021 eingereicht werden. Der Antrag ist zu finden unter: www.oberhavel.de/denkmalschutz