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Datum: 04.12.2019

Gebührenübernahme für Trichinenschau wird auch 2020 fortgesetzt

Weihnachtsfeiertage: Längere Wartezeiten bei Trichinenproben

Die Gebührenübernahme für die Trichinenschau durch den Landkreis Oberhavel wird auch im Jahr 2020 fortgesetzt. In der Haushaltsplanung des Landkreises ist dies bereits berücksichtigt. Bevor ein Wildschwein für den menschlichen Verzehr freigegeben werden kann, ist eine abschließende amtliche Untersuchung auf Trichinen zwingend vorgeschrieben. Trichinen sind für den Menschen gefährliche Parasiten, die durch den Verzehr von Wildschweinfleisch übertragen werden können. Für die Trichinenuntersuchung wäre regulär eine Gebühr von 9,82 Euro zu entrichten.

Wildschweine

© Pixabay_boar-2256296

„In diesem und im vergangenen Jahr wurden erstmals seit Jahrzehnten wieder Trichinen bei Schwarzwild nachgewiesen. Zudem hat sich die Situation in den vergangenen Tagen mit den Funden der toten und positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweine in Polen weiterhin verschärft. Damit ist die ASP nur noch 40 Kilometer von der brandenburgischen Grenze entfernt. Vor dem Hintergrund des hohen Risikos des Ausbruchs der ASP senkt die Reduzierung des Schwarzwildbestandes das Risiko eines möglichen Ausbruchs. Um hier die Jägerinnen und Jäger zu unterstützen, haben wir seit dem 01.02.2018 die anfallenden Kosten für die Trichinenuntersuchung von in Oberhavel erlegten Wildschweinen übernommen und werden dies auch im kommenden Jahr tun. Diese ASP-Prophylaxe ist sehr gut investiertes Geld“, erläutert der zuständige Dezernent Egmont Hamelow.

In diesem Jahr wurden bereits über 3.700 Proben von Jägerinnen und Jägern zur Untersuchung auf Trichinen eingereicht, knapp 500 mehr als 2018. Die Veterinärinnen und Veterinäre des Landkreises rechnen damit, dass in den kommenden Monaten von einer weiteren spürbaren Erhöhung ausgegangen werden kann, da nun bis Ende Januar die Hauptjagdsaison läuft.

„Im Falle eines Ausbruchs der ASP ist der Landkreis auf die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger in Oberhavel bei der Seuchenbekämpfung angewiesen. Die Übernahme der Kosten für die Trichinenproben als Anreiz zu weiteren Unterstützungs- und Hegeleistungen ist in der momentanen Situation eine Selbstverständlichkeit“, so Egmont Hamelow.

Die ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus. Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig. Da eine Ansteckung vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltige Gewebe erfolgt, breitet sich die Infektion oftmals nur sehr langsam aus. Dabei reichen jedoch sehr geringe Blutmengen für eine Ansteckung aus.

Für Menschen und Haustiere ist die ASP nach aktuellem Erkenntnisstand nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko. Allerdings würde ein Ausbruch in Deutschland einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen, da ein Exportstopp auf Schweinefleisch in den betroffenen Gebieten verhängt werden würde.

Trichinen dagegen können für den Menschen gefährlich werden. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die in der Skelettmuskulatur von Säugetieren, Vögeln und Reptilien leben. Die Übertragung auf einen neuen Wirt – so auch auf den Menschen – erfolgt ausschließlich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend durcherhitztem Fleisch sowie daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken, welche die infektionsfähigen Muskellarven enthalten. Die Infektionskrankheit Trichinellose ist eine weltweit vorkommende, vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Die Parasiten können auch für den Menschen lebensgefährlich werden und wurden 2018 erstmalig seit vielen Jahren wieder in Schwarzwildbeständen in der Region festgestellt.

Das Veterinäramt des Landkreises weist noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen, Schwarzwild und anderen Wildtierarten, die Träger von Trichinen sein können (z. B. Dachs, Sumpfbiber) hin. Die Probenahme darf nur durch geschulte und zu diesem Zweck beauftragte Personen zu erfolgen. Die Tierkörper dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht noch zerlegt oder verarbeitet werden.
Veränderte Abgabezeiten Trichinenproben an den Feiertagen

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oberhavel weist schon jetzt darauf hin, dass sich aufgrund der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels teilweise deutlich längere Wartezeiten bei der Trichinenschau ergeben können. Für Proben, die am Freitag, 20.12.2019, bis 09.00 Uhr abgegeben werden, ist mit den Ergebnissen am Montag, dem 23.12.2019, zu rechnen. Für Proben, die nach 09.00 sowie am 23.12.2019 bis 09.00 Uhr eingereicht werden, übermittelt das Landeslabor Berlin-Brandenburg die Ergebnisse am Heiligabend, dem 24.12.2019. Die Untersuchungsergebnisse für am 23.12.2019 nach 09.00 Uhr eingereichte Proben, liegen erst am 03.01.2020 vor.

Gewerbliche Proben werden, soweit sie am Kuriertag vor 09.00 Uhr eingereicht werden, am selben Tag untersucht und ein Befund erstellt. Die letzte Kurierfahrt in 2019 ist am 23.12.2019, die erste Kurierfahrt in 2020 am 02.01.2020.

Zwischen den Feiertagen bleibt das Veterinäramt geschlossen. Aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen werden seit März 2017 alle im Landkreis Oberhavel anfallenden Trichinenproben nur noch im akkreditierten Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Der Untersuchungspflicht unterliegen insbesondere Haus- und Wildschweine. Die Abgabe von Trichinenproben ist im Landkreis Oberhavel grundsätzlich an zwei Standorten und zu folgenden Zeiten möglich:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Gransee
Karl-Marx-Platz 1
16775 Gransee
Telefon: 0172 5193667
Annahmezeiten: Montag bis Freitag, 07.00 – 09.00 Uhr
Dienstag, 16.00 – 18.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Oranienburg
Adolf-Dechert-Straße 1, Haus 2, Raum 1.13
16515 Oranienburg

Annahmezeiten: Montag bis Freitag, 07.00 – 09.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache

Kuriertage sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag.

In eigener Sache:

Voraussichtlich Mitte Januar 2020 wird das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt von seinem jetzigen Sitz in der Adolf-Dechert-Straße 1, Haus 2, in die Bernauer Straße 57/59 umziehen.

Wir weisen alle Tierhalterinnen und Tierhalter, Jägerinnen und Jäger sowie Lebensmittelbetriebe schon jetzt vorsorglich darauf hin, dass Proben dann am neuen Standort zu den bekannten Zeiten einzureichen sind.

Zu den Parkplätzen gelangen Besucherinnen und Besucher über die Schranke mit Gegensprechanlage. Von dort aus sind die Räumlichkeiten des Veterinär- und Lebensmittelüber­wachungs­amtes direkt durch den Hintereingang zu erreichen.