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Datum: 24.07.2019

Erneuter Trichinenfund im Landkreis Oberhavel

Das Stück wurde in der Region Kremmen erlegt/ Veterinäramt weist eindringlich auf die notwendige Trichinenuntersuchung vor dem Verzehr hin
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oberhavel teilt mit, dass am 05.07.2019 bei einer im Veterinäramt zur Untersuchung eingereichten Probe Schwarzwild im Rahmen der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung auf Trichinen erneut ein sehr massiver Trichinenbefall bei einem Wildschwein festgestellt wurde. Das Tier wurde in der Region Kremmen erlegt.

Vom Referenzlabor Trichinella des Bundesinstituts für Risikobewertung wurde inzwischen dieser extrem hochgradige Befall bestätigt. Es handelt sich um die Art Trichinella spiralis.

Bereits im Jahr 2018 wurde bei drei im Landkreis Oberhavel erlegten Wildschweinen ein teils mittel- bis höhergradiger Trichinenbefall in der Muskulatur der Tiere nachgewiesen. Im Mai dieses Jahres wurde ein Trichinenbefall bei einem im Landkreis Oberhavel zur Untersuchung vorgestellten Stück Schwarzwild festgestellt. Dieses Stück stammte aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die in der Skelettmuskulatur von Säugetieren, Vögeln und Reptilien leben. Die Übertragung auf einen neuen Wirt – so auch auf den Menschen – erfolgt ausschließlich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend durcherhitztem Fleisch sowie daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken, welche die infektionsfähigen Muskellarven enthalten. Die Infektionskrankheit Trichinellose ist eine weltweit vorkommende, vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Die Parasiten können auch für den Menschen lebensgefährlich werden und wurden 2018 erstmalig seit vielen Jahren wieder in der Region festgestellt.

Wir weisen einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen, Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können (z. B. Dachs, Sumpfbiber) hin. Die Probennahme hat nur durch geschulte und zu diesem Zweck beauftragte Personen zu erfolgen. Die Tierkörper dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht noch zerlegt oder verarbeitet werden.

Die Proben können an den zwei Kurierstützpunkten des Landkreises Oberhavel wie folgt eingereicht werden:

Kurierstützpunkt

Annahmezeiten (sowie nach vorheriger telefonischer Absprache)

Veterinäramt Gransee

Karl-Marx-Platz 1

16775 Gransee

Mo – Fr 07.00 – 09.00 Uhr

Di         16.00 – 18.00 Uhr

Veterinäramt Oranienburg

Adolf-Dechert-Str. 1, Haus 2

16515 Oranienburg

Mo – Fr 07.00 – 09.00 Uhr

Im Sinne einer verantwortungsvollen Hege sind alle Jäger aufgerufen Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen, um eine Weiterverbreitung unter anderem des Muskelparasiten innerhalb empfänglicher Populationen zu verhindern.

Wildschweine

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