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Datum: 21.01.2020

Endspurt für Anträge zur Sportförderung

Sportvereine können noch bis 31.01.2020 Anträge zur Unterstützung ihrer Projekte stellen / Frist für Kinder- und Jugendförderung endet Anfang März

Insgesamt 407 Projekte von 80 unterschiedlichen Sportvereinen hat der Landkreis im vergangenen Jahr gefördert. Grundlage dafür ist die erste Änderung der Sportförderrichtlinie, die der Kreistag Anfang 2018 beschlossen hatte. Auch im neuen Jahr können Sportvereine aus Oberhavel wieder ihre Förderanträge an die Kreisverwaltung richten. Vereine, die für das erste Halbjahr 2020 noch eine Projektförderung beantragen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 31.01.2020 einreichen. Auch in diesem Jahr stehen wieder insgesamt 100.000 Euro für die Projektförderung zur Verfügung.

„Wir wissen, dass dem Sport im Landkreis Oberhavel eine große Bedeutung zukommt", sagt der zuständige Dezernent für Service, Finanzen und Ordnung, Matthias Rink: „Die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen leisten eine sehr engagierte Arbeit, die sich positiv auf das Zusammenleben der Menschen in Oberhavel auswirkt. Dieses Engagement unterstützen wir gern und freuen uns, dass unsere Förderung im vergangenen Jahr wiederum so großen Zuspruch bei den Vereinen gefunden hat."

Die Sportförderung können alle Sportvereine beantragen, deren Hauptsitz sich im Landkreis Oberhavel befindet und die Mitglieder in einem Sportbund oder Sportfachverband sind. Die Projektförderung unterstützt die Teilnahme an Wettkämpfen, Meisterschaften und Qualifikationen. Auch Zuschüsse für Startgelder, Meldegebühren sowie Kampf- und Schiedsrichterkosten können beantragt werden. Ausgenommen ist eine Förderung zur Finanzierung regulärer Pflicht- und Punktspiele.

Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten des konkreten Projektes, maximal jedoch 2.500 Euro bei internationalen und nationalen Projekten, 1.500 Euro bei überregionalen Projekten und 250 Euro bei regionalen Projekten und Trainingslagern. Dabei werden die beantragten Projekte gemäß einer festgelegten Priorität gefördert. Die Berechnung der Fördersumme richtet sich nach der Art sowie dem Ort und dem Wirkungskreis des Projektes.

Aktuell bereitet die Kreisverwaltung eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinie vor. „Dafür hatten wir die Sportvereine in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Kreissportbund Oberhavel e.V. nach ihren Vorschlägen gefragt. Denn als Empfänger der Fördermittel haben die Sportvereine die für uns notwendigen, praktischen Erfahrungen im Umgang mit der Richtlinie gesammelt. Diese Hinweise werten wir nun aus und lassen sie in die Überarbeitung einfließen“, erklärt Dezernent Matthias Rink.

Auch für die Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen können wieder Anträge eingereicht werden. Die Frist für die Antragstellung für die Förderperiode 2020 endet am 01.03.2020. Insgesamt stehen hier 150.000 Euro zur Verfügung.

Gemäß aktueller Richtlinie wird der Festbetrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gestaffelt berechnet. Vereine mit bis zu 200 Kindern und Jugendlichen erhalten einen Fördersatz pro Mitglied von 100 Prozent. Vom 201. bis zum 300. Mitglied im Kinder- und Jugendbereich beträgt der Fördersatz 50 Prozent und ab dem 301. Mitglied dann 25 Prozent. 2019 gingen insgesamt 110 Anträge ein. Für 10.163 Kinder und Jugendliche wurden im Spitzenbetrag 16,25 Euro ausgezahlt. Ab dem 201. Kind oder Jugendlichen bekamen die Vereine jeweils 8,12 Euro überwiesen und ab dem 301. Kind beziehungsweise Jugendlichen noch 4,06 Euro.

Nähere Informationen erhalten Vereine unter der Telefonnummer 03301 601-5687. Die Sportförderrichtlinie und alle Antragsunterlagen finden Sie unter:
www.oberhavel.de/Sportförderung

Übergabe Sportfördermittel am 30.09.2019

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