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Datum: 23.01.2019

Das (richtige) ärztliche Attest – Stolperstein zwischen Patientenwohl, Verwaltung und Gericht

Rund 50 Ärzte und Mitarbeiter aus Gesundheitsämtern nahmen an der Fortbildungsveranstaltung teil

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz AU – bestätigt die Krankschreibung durch den Arzt und stellt neben der Diagnose den Zeitraum für den Anspruch auf das Krankengeld fest. Eine AU wird in der Regel von Ärzten oder Zahnärzten ausgestellt. Doch auch für sie gibt es Stolpersteine zwischen Patientenwohl, Verwaltung und Gericht (Schweigepflicht) – insbesondere, wenn es sich bei den Patienten um SGB II-Empfänger handelt.

Rund 50 Ärzte, medizinisches Personal und Mitarbeiter aus Gesundheitsämtern aus Oberhavel und angrenzenden Landkreisen sowie Berlin haben sich heute während einer Fortbildungsveranstaltung im Kreistagssaal über diese „Stolpersteine“ informiert. Die Veranstaltung fand in Kooperation zwischen dem Jobcenter Oberhavel, dem Fachbereich Gesundheit Oberhavel und dem Institut für Sozialmedizinische Begutachtung und Fortbildung GmbH (ISFB Berlin) statt.

„Anlass war die Attestierung von Arbeits- oder Reiseunfähigkeiten, insbesondere im ALG II-Bereich. Mitarbeiter aus dem Jobcenter hatten die Gelegenheit, mit Juristen und niedergelassenen Ärzten deren jeweilige Perspektiven und Probleme zu erörtern. Mit der Veranstaltung wollten wir mehr Sicherheit zu rechtlichen Rahmenbedingungen geben“, sagte die zuständige Dezernentin für Gesundheit, Kerstin Niendorf.

Dezernentin Kerstin Niendorf hält ein Grußwort bei der Fachtagung "Das (richtige) ärztliche Attest".

© Landkreis Oberhavel/Christopher Bandmann

Der Impulsvortrag von Peter Kaminsky, Teamleiter Fachdienst Fallmanagement im kommunalen Jobcenter Oberhavel, thematisierte dementsprechend die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen der Arbeitsvermittlung bei Bezug von Arbeitslosengeld II". Ausgangspunkt ist, dass die Zuständigkeit des kommunalen Jobcenters Oberhavel nur für erwerbsfähige Personen gilt. „Wenn ein SGB II-Empfänger erkrankt und einen Meldetermin oder eine Maßnahme nicht antreten kann, muss eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden. Bei langanhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen der Antragsteller ist allerdings die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierfür wird eine sozialmedizinische Begutachtung durchgeführt“, erläutert Tim Weimer, Leiter des Jobcenters, das Vorgehen.

Das Ergebnis ist Grundlage für die weitere Arbeitsvermittlung. Doch hier treten immer wieder Probleme auf, wenn weiterhin die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit seitens der Ärzte attestiert wird, obwohl bei der sozialmedizinischen Begutachtung die Person als erwerbsfähig eingestuft wurde. „Das macht eine Integration dieser Kunden in den Arbeitsmarkt besonders schwierig, da sie in dieser Zeit von keinerlei Beratungs- und Fortbildungsangeboten profitieren können. Im Grunde wollen wir mit der Veranstaltung eine Schnittstelle zu unseren niedergelassenen Ärzten schaffen und für die Problematik sensibilisieren“, so Tim Weimer.

Michael Kanert, Richter am Sozialgericht Berlin, ordnete das ärztliche Attest in seinem Redebeitrag schließlich rechtlich ein, da auch vor Gericht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer wieder Thema ist. Den Abschluss bildete eine Diskussionsrunde der Teilnehmer.

„Ich hoffe, wir konnten den niedergelassenen Ärzten das Thema der juristischen, verfahrensrechtlichen Auswirkung ihrer Atteste und Zeugnisse nahebringen. Im Prinzip ziehen wir doch alle an einem Strang: Wir bemühen uns um gesunde, integrierte und erwerbsfähige Bürger. Oft bedingt ja das eine das andere“, erklärte abschließend Amtsarzt Christian Schulze, der auch die wissenschaftliche Leitung der Veranstaltung übernommen hatte. Auch Kerstin Niendorf und Tim Weimer zeigten sich zufrieden. Es sei wichtig, dass man miteinander rede und gegenseitiges Verständnis entwickle. Dies sei mit der Veranstaltung gelungen.

Amtsarzt Christian Schulze spricht bei der Fachtagung "Das (richtige) ärztliche Attest".

© Landkreis Oberhavel/Christopher Bandmann