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Datum: 28.09.2022

Coronavirus und Affenpocken: Aktuelle Lage in Oberhavel

Änderungen im Infektionsschutzgesetz ab 01.10.2022 / Corona: Sieben-Tage-Inzidenz bei 334,1 / Kein weiterer Fall von Affenpocken

Das Land Brandenburg hat wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich zum 28. 10.2022 verlängert. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft und löst damit die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab. Grundlage ist das im September vom Bund geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), das die Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen für die Zeit vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 vorgibt. Änderungen hatte es dort insbesondere bei der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende in Einrichtungen des Gesundheitswesens gegeben.

In Brandenburg gilt – ergänzend zu den bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen – eine per Infektionsschutzverordnung geregelte Masken- und Testpflicht in einzelnen Bereichen: So gilt eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten. Eine Corona-Testpflicht gilt für alle Beschäftigten in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, in Maßregelvollzugseinrichtungen und Einrichtungen wie psychiatrischen Krankenhäusern, Heimen der Jugendhilfe und für Senioren. Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Coronaregeln sind unter www.oberhavel.de/corona zu finden.

Im Zuge der aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurde COVID-19 außerdem in den Krankheitenkatalog des IfSG (§ 34) aufgenommen. Das hat zur Folge, dass an COVID-19 erkrankte Personen und Personen, bei denen aufgrund typischer Krankheitssymptome – das sind unter anderem Husten, Schnupfen und Fieber – der Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung besteht, in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita, Kindertagespflegestelle, Hort, Schule, keine Tätigkeit ausüben dürfen, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben. Betreute Kinder mit einer Erkrankung (oder im Verdachtsfall), dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten und an Veranstaltungen der Einrichtung nicht teilnehmen. Das Tätigkeits- beziehungsweise Betretungsverbot für die betroffenen Personen gilt bis zur Vorlage eines ärztlichen Attests, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist oder bis zur Vorlage eines negativen, zertifizierten Testnachweises gemäß IfSG (§ 22a Absatz 3). Ein Antigen-Selbsttest ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus gelten für Erkrankte und Verdachtspersonen weiterhin die Regelungen zur Absonderung gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel. Die Verordnung wird bis zum 31.03.2023 verlängert.

Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 28.09.2022, bei 334,1. Bisher sind im Landkreis insgesamt 76.152 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 21.09.2022, wurden 754 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 8,87. 426 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 28.09.2022).

Aktuell sind sechs Gemeinschaftseinrichtungen – darunter eine Kita, eine Klinik und vier Senioreneinrichtungen – im Landkreis Oberhavel von Coronafällen betroffen.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 2.944 (+29), Fürstenberg/Havel: 1.623 (+4), Glienicke/Nordbahn: 4.131 (+41), Gransee: 2.118 (+24), Großwoltersdorf: 263 (+6), Hennigsdorf: 8.753 (+82), Hohen Neuendorf: 9.860 (+107), Kremmen: 2.726 (+36), Leegebruch: 2.657 (15), Liebenwalde: 1.417 (+30), Löwenberger Land: 2.860 (+29), Mühlenbecker Land: 5.440 (+57), Oberkrämer: 4.465 (+35), Oranienburg: 17.273 (+175), Schönermark: 150 (+1), Sonnenberg: 280 (+1), Stechlin: 348 (+1), Velten: 4.703 (+34), Zehdenick: 4.120 (+47).

Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.

Kein weiterer Fall von Affenpocken in Oberhavel
In Oberhavel ist in der vergangenen Woche kein weiterer Fall von Affenpocken bestätigt worden. Damit sind bislang weiterhin insgesamt sieben Fälle von Affenpocken im Landkreis aufgetreten. Mit Stand vom 27.09.2022 sind 3.607 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt worden (Quelle RKI, 27.09.2022).

Weitere Informationen zum Umgang mit Affenpocken sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/Infektionsschutz zu finden.


Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel