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Datum: 16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügungen regeln Notfallbetreuung in Kitas und Horten

Betreuung nur mit Bescheinigung des Landkreises / Telefonhotline für Elternfragen eingerichtet / Einschränkungen für Sport- und Freizeitstätten angekündigt / Gremienarbeit des Kreistages wird ausgesetzt

Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist auch in Oberhavel ab Mittwoch, 18.03.2020, bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020, an allen Schulen die Erteilung von Unterricht sowie der Betrieb von Kitas untersagt. „Ziel ist es, die Übertragungswege des neuartigen Coronavirus zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen. Die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und der zum Schutz der Bevölkerung erforderlichen Infrastruktur muss dabei aufrecht erhalten bleiben”, erklärt Landrat Ludger Weskamp.

Von der Regelung ausgenommen sind Kindertagespflegestellen, diese können weitergeführt werden. Auch an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern kann der Unterricht fortgeführt werden. Hintergrund ist die geringere Gruppenstärke und ein besonderer Betreuungsbedarf in diesen Einrichtungen.

Zur Regelung der Notfallbetreuung in Kitas und Horten hat der Landkreis Oberhavel am Montag, 16.03.2020, zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Die Betreuung von Schulkindern erfolgt in den Horten. Das gilt auch für Kinder mit Betreuungsanspruch, die sonst keinen Schulhort besuchen.

Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung von Kindern ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle beziehungsweise private Betreuung nicht organisieren können. Die Notfallbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Energie, Abfall, Tankstellen, Wasser- und Abwasserentsorgung, IT und Telekommunikation, ÖPNV
  • Gesundheitswirtschaft (Medizinisches Personal, Medizinische Logistik, Pflege, Psychiatrie, Pharmazie, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen, Internate gem. § 45 SGB VIII, Apotheke)
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel, Versorgungswirtschaft
  • Polizei, Justiz, Vollzugsbereich, Betreuungspersonal, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr

Für alle betroffenen Eltern stellt der Landkreis Oberhavel ab sofort kreisweit eine entsprechende Bescheinigung aus. Das Formular, das unbedingt vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss, kann unter www.oberhavel.de/notfallbetreuung abgerufen werden. Ausgefüllt ist es per E-Mail an Kindernotbetreuung@oberhavel.de oder per Fax unter 03301 601-80999 an den Landkreis Oberhavel zu senden. Es muss unbedingt eine E-Mail- oder Faxadresse angegeben sein, an welche die Bestätigungen des Landkreises versandt werden können.

Achtung: Wer am Mittwoch keine Bescheinigung mitbringt, dessen Kind kann nicht in einer Kita oder einem Hort betreut werden. Für Nachfragen von Eltern zur Betreuung von Kitas und Schulen hat der Landkreis eine Telefon-Hotline unter der Nummer 03301 601-3400 eingerichtet. Die Hotline ist ab Dienstag, 17.03.2020, montags bis freitags von 07.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Weitere Servicezeiten werden auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.oberhavel.de veröffentlicht.

Mit den Städten und Gemeinden und dem Amt Gransee und Gemeinden hat sich der Landrat am Montagnachmittag in einer Telefonkonferenz über das weitere Vorgehen verständigt und über das konkrete Antragsverfahren informiert. Den Kommunen hat der Landkreis alle wichtigen Informationen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Sie werden das Formular und alle Hinweise für Eltern ebenfalls auf ihren Stadt- und Gemeindeseiten online abrufbar halten.

Landrat Ludger Weskamp, Dezernentin Kerstin Niendorf und Dezernent Matthias Rink informierten bei der Pressekonferenz des Landkreises zur aktuellen Lage.

© Landkreis Oberhavel

Um der aktuellen Lage gerecht zu werden, hat der Landkreis Oberhavel die notwenigen Strukturen geschaffen. Neben dem bestehenden medizinischen Einsatzstab ist ein Verwaltungsstab unter der Führung von Dezernent Matthias Rink eingerichtet worden.

„Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-coV-2 ist weiterhin hoch dynamisch. Nach eindringlicher Einschätzung der Experten ist damit zu rechnen, dass kurzfristig eine neue Eskalationsstufe der Pandemiebewältigung eintreten wird”, informiert Landrat Ludger Weskamp. „Die Rückverfolgung von Fällen sowie die Anordnung von Quarantäne für alle ermittelten Betroffenen reichen zur notwendigen Unterbrechung der Ansteckungsketten nicht mehr aus. Gerade in Einrichtungen wie Kitas und Schulen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen. Die zeitweise Einschränkung ist aus diesem Grund zwingend erforderlich.”

Einschränkungen für den Besuch von Sport- und Freizeitstätten angekündigt
Einschränkungen kündigt der Landkreis auch für die Nutzung von Sport- und Freizeitstätten, zu denen Sporthallen und Fitnessstudios ebenso zählen werden wie Schwimmbäder, an. Denn auch hier, in geschlossenen Räumen und bei sportlichen Aktivitäten, ist die Ansteckungsgefahr und damit die Ausbreitung des Virus besonders stark gegeben. Das Land Brandenburg berät aktuell über Regelungen in Anlehnung an die Festlegungen der Stadt Berlin. Über entsprechende Entscheidungen wird der Landkreis so schnell wie möglich informieren.

Kreistag setzt Arbeit der politischen Gremien aus
Neu bewertet haben Kreistagsvorsitzender Dr. Wolfgang Krüger, Landrat Ludger Weskamp und Amtsarzt Christian Schulze die Durchführung von Sitzungen der Gremien des Landkreises Oberhavel. Um eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, werden daher auf Festlegung des Amtsarztes die Sitzungen des Kreistages und der beratenden und beschließenden Ausschüsse des Landkreises ab Dienstag, 17.03.2020, und zunächst bis einschließlich zum 15.05.2020 ausgesetzt. Damit findet auch die für den 18.03.2020 anberaumte Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberhavel nicht statt.

Aktuelle Zahlen
Im Landkreis Oberhavel sind aktuell nachweislich fünf Personen mit dem SARS CoV2-Virus infiziert. Der fünfte positiv getestete Fall betrifft eine 48-jährige Frau aus Glienicke/Nordbahn. Insgesamt 54 Menschen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne (Stand: 16.03.2020, 14.00 Uhr)

Weitere Informationen
Der Landkreis Oberhavel informiert über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises unter: www.oberhavel.de/corona.
Wichtige Hinweise und Ansprechpartner für Unternehmer Oberhavels sind auf der Homepage des Landkreises zu finden unter: www.oberhavel.de/Wirtschaft/Coronavirus-Informationen-für-Unternehmen.
Hinweise zum Arbeitsrecht sind auf den Seiten des Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/start/.
Informationen zur Unterstützung der Wirtschaft finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie: www.mwae.brandenburg.de.