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Datum: 19.01.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Neue Regeln für Quarantäne und häusliche Isolation / Ausgangsbeschränkungen bei Inzidenz über 750 / Impfmöglichkeiten in Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 778,6

Corona-Selbsttest (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Neue Regeln für Quarantäne und häusliche Isolation

Im Zuge der Bund-Länder-Beschlüsse von Anfang Januar und den nun bekannt gegebenen rechtlichen Regelungen sowie veränderten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts hat der Landkreis Oberhavel seine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen zum Schutz gegen das Coronavirus angepasst. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, dem 21.01.2022 und vorerst bis einschließlich zum Donnerstag, dem 03.03.2022.

Für Infizierte gilt – wie bisher auch –, dass sie sich in Isolation begeben müssen, sobald sie von ihrem positiven PCR-Test erfahren haben. Die Dauer der Absonderung beträgt einheitlich für Infizierte und Kontaktpersonen – das ist neu – nur noch 10 Tage. Als Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben müssen, gelten Haushaltsangehörige und Personen, die eine entsprechende Nachricht vom Gesundheitsamt erhalten haben. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kontaktpersonen, die zweimal geimpft sind (wobei seit der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als 90 Tage vergangen sein dürfen), die geboostert, die geimpft und genesen oder aber genesen sind (wenn seit dem positiven PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage vergangen sind).

Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolation für Infizierte kann durch einen negatives PCR-Testergebnis, durch einen PCR-Test, der einen Ct-Wert über 30 ausweist, oder durch ein von einer offiziellen Stelle (Ärzte, Apotheken, Teststellen) bestätigtes negatives Schnelltestergebnis vorzeitig beendet werden („Freitesten“). Der Test kann für Kontaktpersonen frühestens am 7. Kalendertag nach dem letzten Kontakt mit einer positiv getesteten Person erfolgen. Für Kinder und Jugendliche sowie für volljährige Schülerinnen und Schüler als Kontaktperson ist eine Freitestung bereits ab dem 5. Kalendertag möglich. Symptomfreie, positiv getestete Personen können sich ab dem 7. Kalendertag nach Erregernachweis freitesten. Positiv getestete Personen mit Krankheitssymptomen können sich ab dem 7. Kalendertag nach Symptombeginn freitesten, sofern die Krankheitssymptome abgeklungen sind oder sich nachhaltig gebessert haben. Für Infizierte, die in Krankenhäusern, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen beschäftigt sind, ist eine Freitestung nur mittels PCR-Test möglich; zudem müssen diese Personen vor der Testung für mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Nähere Informationen und die Regeln im Detail, so auch das Dokument im Wortlaut, sind unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Ausgangsbeschränkungen bei Inzidenz über 750

Weil aktuell die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oberhavel den Schwellenwert von 750 übersteigt, bereitet sich der Landkreis Oberhavel auf die Möglichkeit von nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor. Laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist Oberhavel dazu verpflichtet, sobald laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) die 7-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen den Schwellenwert von 750 überschreitet und zusätzlich landesweit laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent erreicht.

Der Landkreis Oberhavel würde die Überschreitung in diesem Falle öffentlich bekanntgeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe wäre in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in wichtigen Ausnahmefällen zulässig. Diese sind in §27 der Eindämmungsverordnung näher geregelt, hierzu zählen unter anderem der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern, das Sorgerecht gegenüber Kindern, die medizinische Versorgung, die Arbeit und der Besuch von Versammlungen und nicht untersagten Veranstaltungen.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für vollständig geimpfte und für genesene Personen sowie für Personen, die sich nachgewiesen aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. 

Mobile Impfteams weiter vor Ort im Landkreis unterwegs

Die mobilen Impfteams des Landkreises Oberhavel sind im Einsatz, um die Impfkampagne in Oberhavel auch in den kommenden Wochen weiter zügig voranzubringen.

Regelmäßige Impftermine gibt es wie folgt:

Immer Montag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Immer Mittwoch / 17.00 bis 21.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee

Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Immer Freitag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Immer Montag bis Samstag / 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick

Immer Montag, Mittwoch, Freitag / jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr
Immer Dienstag und Donnerstag / jeweils 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg

Immer Samstag und Sonntag / jeweils 13.00 bis 15.00 Uhr
Märkischer Sozialverein, Liebigstraße 4, 16515 Oranienburg
Unabhängiges Impfangebot: Ansprechpartner: Dr. med. Christian Rössler. Die Impfungen erfolgen ohne Voranmeldung und mit den Vakzinen der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna.

Weitere Impfangebote

Dienstag, 25.01.2022 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Haus der Möglichkeiten e.V., Eichenhof 6, 16767 Leegebruch

Mittwoch, 26.01.2022 / 10.30 bis 16.00 Uhr
Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e.V., Kastanienallee 25, 16567 Mühlenbecker Land / Ortsteil Mühlenbeck

Dienstag, 01.02.2022 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Nachbarschaftstreff Glienicke, Eichenallee 10, 16548 Glienicke/Nordbahn
Nur mit Terminvergabe unter https://brandenburg-impftermine.de oder unter der Telefonhotline: 0800 690 690 1

Asklepios Klinik in Birkenwerder
Online-Terminbuchung unter https://coronaimpfung.asklepios.com/impftermine 

Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen 

Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!

Impftag für Kinder beim DRK

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet am Samstag, dem 22.01.2022, einen Impftag für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren an. Geimpft wird in der Zeit zwischen 10.00 bis 14.00 Uhr in der Ruppiner Straße 2 in Gransee. Die Impfungen führt ein Facharzt für Kinderheilkunde (Kinderarzt) ausschließlich mit dem Kinderimpfstoff des Herstellers Biontec/Pfizer durch.

Mitzubringen sind für die Impfung neben dem Personalausweis des Sorgeberechtigten und der Krankenkassenkarte des Kindes auch – sofern vorhanden – der Impfausweis des Kindes und die vorab ausgefüllten Formulare zur CORONA-Schutzimpfung (Aufklärungsbogen, Anamnese-Einwilligung, Datenschutzerklärung), die auf der Webseite https://brandenburg-impft.de unter Downloads zu finden sind. Es wird außerdem darum gebeten, sich vor Ort an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten und eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Terminbuchung ist vorab notwendig und erfolgt unter folgendem Link: https://outlook.office365.com/owa/calendar/DRKGranseeImpfservice@amtsverwaltung-gransee.de/bookings/ 

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 19.01.2022, bei 778,6. Bisher sind im Landkreis insgesamt 20.096 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 12.01.2022, wurden 1.687 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 2,8. 361 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 19.01.2022, 03.00 Uhr). Zuletzt verstarben ein 82-jähriger Mann aus dem Mühlenbecker Land und eine 62-jährige Frau aus Leegebruch.

Aktuell sind insgesamt etwa 60 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 637 (+39), Fürstenberg/Havel: 482 (+23), Glienicke/Nordbahn: 1.048 (+101), Gransee: 520 (+29), Großwoltersdorf: 55 (+3), Hennigsdorf: 2.626 (+157), Hohen Neuendorf: 2.193 (+171), Kremmen: 743 (+34), Leegebruch: 746 (+26), Liebenwalde: 372 (+16), Löwenberger Land: 850 (+159), Mühlenbecker Land: 1.446 (+151), Oberkrämer: 1.223 (+128), Oranienburg: 4.674 (+440), Schönermark: 36 (+1), Sonnenberg: 51 (+2), Stechlin: 88 (+7), Velten: 1.179 (+103), Zehdenick: 1.105 (+88), ohne Angabe des Wohnortes oder Wohnort außerhalb von Oberhavel: 2.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.