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Datum: 22.04.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Handlungsleitfaden für Kommunen / Weitere Schutzausrüstung für Pflegedienste und –einrichtungen / Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel / 34 weitere Infizierte in Gemeinschaftsunterkunft

Handlungsleitfaden für Kommunen

Mit Amtshilfeersuchen hat sich der Landkreis Oberhavel erneut sowohl an die Polizei als auch an die Städte und Gemeinden und das Amt Gransee und Gemeinden gewandt, um die Einhaltung der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.04.2020 zu kontrollieren. Damit einher ging ein vom Landkreis erstellter Handlungsleitfaden, wie einzelne Regelungen der Verordnung in Oberhavel gehandhabt werden sollen. „Mit dem Leitfaden wollen wir den Kommunen eine Orientierung an die Hand geben, wie Einzelfragen der Landesverordnung beantwortet werden können. Es ist uns wichtig, dass diese Fragen im gesamten Landkreis gleich und nicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich entschieden werden", erklärt Landrat Ludger Weskamp.

„Der Leitfaden stellt beispielsweise für die Vermietung von Kajaks, Booten und Tretbooten klar, dass ein Verleih nunmehr möglich ist. Sofern vom Vermieter von Booten am Steg und auf dem Wasser ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und der Sport und die Bewegung an frischer Luft alleine, nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt wird, spricht nichts gegen eine kleine Bootstour", sagt Verwaltungsstabsleiter Matthias Rink. Kletterparks, Reitschulen und gewerblicher Schwimmuntericht sind weiterhin nicht geöffnet.

Zulässig ist dagegen das Baden an naturbelassenen Badestellen – und zwar wiederum alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes. Auch Dauercamper dürfen ihre Wohnwagen wieder nutzen. Denn die Eindämmungsverordnung regelt, dass die Vermietung und Verpachtung von auf Dauer geschlossenen Miet- oder Pachtverträgen erlaubt ist. Die neue Regelung gilt auch für Ferienwohnungen und -häuser. Damit ist jedoch keine Öffnung der sonstigen Einrichtungen des Campingplatzes verbunden.

Fraglich war auch, ob Hundesalons wieder öffenen dürfen: „Hundesalons dürfen unter Einhaltung der Hygienestandards betrieben werden", sagt Rink. „Zulässig ist weiterhin die medizinisch notwendige Fußpflege. Für die rein kosmetische Fußpflege bleibt es beim Schließungsgebot."

Als „vorübergehendes Verweilen“ gilt eine kurzzeitige Unterbrechung des eigentlichen Vorhabens. Picknicken, gemeinsames Kaffeetrinken oder das Ausbreiten von Picknickdecken sind weiterhin nicht erlaubt.

Unter den Begriff einer Versammlung im Sinne der Eindämmungsverordnung fallen Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, also Demonstrationen. Davon abzugrenzen ist eine reine Ansammlung von Personen, die nicht dem gemeinsamen Ausdruck des politischen Willens dient. Die Versammlung unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist jetzt zulässig, soweit sie von der Polizei als Versammlungsbehörde zugelassen wurde. Bei der Erteilung der Genehmigung ist das Gesundheitsamt mit einzubeziehen.

Schutzausrüstung für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflegedienste sowie stationäre Pflegeeinrichtungen, die akuten Bedarf an Ausrüstung zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus haben, können erneut von Materiallieferungen profitieren, die in der Oberhaveler Kreisverwaltung eingetroffen sind.

Pflegeeinrichtungen und -dienste können sich bei dringendem Bedarf bis zum Freitag, dem 24.04.2020, per E-Mail unter verwaltungsstab@oberhavel.de an die Kreisverwaltung wenden. Die Kreisbehörde bittet dabei die Einrichtungen und Dienste, unbedingt ihre Kontaktdaten anzugeben und ihren dringenden Bedarf konkret zu beziffern. Die Ausgabe der Materialien ist für Montag, den 27.04.2020, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr vorgesehen. Die Ausgabe erfolgt in der Kreisverwaltung Adolf-Dechert-Straße 1, Nebeneingang am Rondell (Zufahrt über Parkplatz Rudolf-Grosse-Straße) in Oranienburg.

Ausgegeben werden können Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz-Masken, FFP2-Masken sowie Flächen- und Händedesinfektionsmittel. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Ausgabe der Schutzausrüstung nur in begrenzten Mengen aus Lieferungen des Landes Brandenburg kostenfrei und im Weiteren aus eigenen Beschaffungen kostenpflichtig ausgereicht werden kann.

Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel

Im Landkreis Oberhavel sind bisher 207 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 22.04.2020, 12.00 Uhr). Davon befinden sich 67 Personen in häuslicher Quarantäne, elf Personen müssen stationär behandelt werden. Sechs Personen sind verstorben. 123 Personen sind bereits geheilt. Entsprechend gibt es aktuell 78 COVID19-Erkrankte im Landkreis.

1.514 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 1.290 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 224 Personen steht das Testergebnis noch aus. Außerdem wurden 718 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Hennigsdorf (52), Oranienburg (35), Hohen Neuendorf (30), Velten (18), Glienicke/Nordbahn (18), Oberkrämer (12), Mühlenbecker Land (10), Birkenwerder (6), Löwenberger Land (6), Leegebruch (6), Liebenwalde (5), Zehdenick (5), Amt Gransee (2) und Kremmen (2). In Fürstenberg/Havel gibt es keinen gemeldeten COVID19-Fall.

Weitere 34 Infizierte in Gemeinschaftsunterkunft

Am späten Nachmittag lagen dem Gesundheitsamt weitere Testergebnisse aus der Gemeinschaftsunterkunft Hennigsdorf vor. Danach sind weitere 34 Bewohnerinnen und Bewohner – nunmehr also insgesamt 55 Personen – mit dem SARS CoV2-Virus infiziert. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen der Betroffenen, um Absonderungen vornehmen zu können. Derzeit tagt in der Kreisverwaltung der Krisenstab, um das weitere Vorgehen festzulegen.