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Datum: 25.10.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Sieben-Tages-Inzidenz von 35 im Landkreis überschritten

Weitere Einschränkungen bei Veranstaltungen und in Gaststätten / Möglichkeit der Befreiung von der Quarantäne für Reiserückkehrer / Aktuelle Fallzahlen

Coronavirus: Lage in Oberhavel

© Landkreis Oberhavel

Seit dem vergangenen Sonntag, 18.10.2020, gab es im Landkreis Oberhavel 89 COVID19-Neuinfektionen. Damit hat der Inzidenzwert die Marke von 35 pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Er liegt mit Stand vom Sonntag, 25.10.2020 (11.00 Uhr), bei 36,63 (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg).

Damit ergeben sich entsprechend der Brandenburger SARS-CoV-2-Umgangsverordnung für die Bürgerinnen und Bürger Oberhavels weitere Einschränkungen. Der Landkreis Oberhavel hat dazu eine Öffentliche Bekanntmachung herausgegeben, zu finden unter www.oberhavel.de/corana. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Für Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen: maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen beziehungsweise 150 drinnen
  • Wichtig: In diesem Fall gilt die Umgangsverordnung, nicht die Großveranstaltungsverordnung!
  • Private Feiern: maximal 15 Personen im privaten Wohnraum beziehungsweise maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen
  • Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als sechs zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen (per E-Mail an: Ges.Corona@oberhavel.de). Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

Alkohol-Ausschankverbot:

  • Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

Mund-Nasen-Bedeckung:

  • in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; Dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten.
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann
  • für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen

Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung (25.10.2020) des Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage, also geringstenfalls bis zum 04.11.2020.

Für Landrat Ludger Weskamp kommt diese Situation nicht überraschend: „Es war vorherzusehen, dass auch Oberhavel den Inzidenzwert von 35 überschreiten wird. Die damit einhergehenden strengeren Vorgaben des Landes sind wichtig und notwendig, um die Pandemie wieder in den Griff zu bekommen. Die Verantwortung jedes Einzelnen ist ausschlaggebend“, appelliert er. „Es ist jetzt umso wichtiger, Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu beachten und die Alltagsmaske zu tragen, wo das notwendig und vorgeschrieben ist. Bitte schränken Sie Ihre Kontakte auf das notwendigste Maß ein. Nur so können wir einen zweiten Lockdown verhindern.“


Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel
Mit Stand vom Sonntag, 25.10.2020 (12.00 Uhr), gibt es derzeit 133 bestätigte COVID19- Neuinfektionen im Landkreis Oberhavel. Seit Freitag, 23.10.2020, sind 24 Neuinfektionen registriert worden. Derzeit befinden sich 127 Personen in häuslicher Quarantäne, sechs Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Birkenwerder (4), Glienicke/Nordbahn (1), Gransee und Gemeinden (2), Hennigsdorf (17), Hohen Neuendorf (27), Kremmen (2), Leegebruch (2), Liebenwalde (1), Löwenberger Land (6), Mühlenbecker Land (15), Oberkrämer (9), Oranienburg (35), Velten (2) und Zehdenick (10).

Bisher sind im Landkreis insgesamt 593 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 450 Personen sind bereits genesen, das sind 76 Prozent aller Fälle. Insgesamt 6.515 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 520 Personen steht das Testergebnis noch aus. 2.459 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder (17), Fürstenberg/Havel (2), Glienicke/Nordbahn (34), Amt Gransee und Gemeinden (13), Hennigsdorf (172), Hohen Neuendorf (80), Kremmen (13), Leegebruch (12), Liebenwalde (7), Löwenberger Land (17), Mühlenbecker Land (34), Oberkrämer (29), Oranienburg (118), Velten (25) und Zehdenick (20). Zehn Personen sind an oder infolge einer Infektion verstorben.


Möglichkeit der Befreiung von der Quarantäne für Reiserückkehrer
Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet sind nach der Quarantäneverordnung verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und für 14 Tage (ab Einreisedatum) abzusondern. Dazu bedarf es keines Bescheides vom Gesundheitsamt.

Allerdings besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Quarantäne. Diese kann ausschließlich durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Wer ohne Symptome eingereist ist und sich bereits einem entsprechenden Test mit negativem Ergebnis unterzogen hat, kann über die Mailadresse ges.corona@oberhavel.de eine Befreiung von der häuslichen Quarantäneverpflichtung mit dem Betreff: „Antrag auf Befreiung von häuslicher Quarantäne" beantragen. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

• negatives Abstrichergebnis (zum Beispiel Scan)
• ausgefüllter Meldebogen für Reiserückkehrer
• ausgefüllter Antrag auf Befreiung von der häuslichen Quarantäneverpflichtung

Der Meldebogen sowie der Antrag auf Befreiung können unter www.oberhavel.de/corona heruntergeladen werden (Aufklappmenü „Vorgaben für Rückkehrer aus einem Risikogebiet“).

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html