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Datum: 14.11.2018

Amerikanische Faulbrut in Oberhavel überwunden

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz anderer Bienenvölker und Sperrbezirk bei Zehdenick aufgehoben

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Landkreis Oberhavel vom 17.07.2018 wurde zum 10.11.2018 aufgehoben. Damit ist auch die in diesem Zusammenhang festgelegte Einrichtung eines Sperrbezirks mit einem Radius von einem Kilometer um die Standorte des Ausbruchsbetriebes (Stadt Zehdenick mit den Ortsteilen Neuhof, Wolfsgarten und Großenhof) außer Kraft gesetzt.

Am 16.07.2018 wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen in einem Bienenbestand in Zehdenick amtlich festgestellt. Zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Bienenstände durch die Tierseuche wurde ein Sperrbezirk eingerichtet.

Alle Bienenhalter in diesem Gebiet wurden aufgefordert, die Anzahl ihrer Völker sowie die jeweiligen Standorte dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Die gemeldeten Bestände wurden auf den Erreger geprüft. Die amtliche Untersuchung hierfür ist kostenfrei und erfolgt durch die Amtstierärzte. Im Untersuchungszeitraum durften Bienenstöcke nicht entfernt beziehungsweise an einen anderen Standort verlegt werden. Ebenfalls untersagt war der Transport von Waben, Honig und weiterverarbeiteten Produkten aus dem Sperrbezirk heraus.

„Die Amerikanische Faulbrut stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig dar. Durch die Tierseuche sind insbesondere die Larvenstadien betroffen. Die Seuche kann daher zum Aussterben von Bienenvölkern führen“, sagt Amtstierärztin Uta Gallitschke.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz anderer Bienenvölker und Sperrbezirk bei Zehdenick aufgehoben.

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