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Datum: 20.05.2022

Ab 1. Juni erhalten Geflüchtete aus der Ukraine bundesweit Sozialleistungen aus dem Sozialgesetzbuch

Zukünftig veranlasst das Jobcenter Oberhavel die Zahlungen / Betroffene erhalten automatisch Termine, um Antragsmodalitäten zu klären

Viele Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten in Deutschland aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AslybLG) – so auch im Landkreis Oberhavel. Ab dem 01.06.2022 erfolgt ein Wechsel in die Regelsysteme der Sozialgesetzbücher Zweites und Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB II und XII).

„Zwischen dem 1. Juni und dem 31. August findet bundesweit ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt. „Künftig erhalten geflüchtete Ukrainerinnen und Ukraine nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II und XII. Damit betraut sind dann die Jobcenter und Sozialämter und nicht mehr die Ausländerbehörde“, erläutert Sozialdezernent Matthias Kahl. Bisher haben sich 2.400 aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Oberhavel registrieren lassen, rund 2.200 von ihnen erhalten bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Geflüchteten, die in Oberhavel aufgenommen worden sind, bedeutet dies, dass sie spätestens ab dem 1. September 2022 Sozialleistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt ausgezahlt bekommen.

Durch den Rechtskreiswechsel werden künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration gewährleistet. Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden damit den im Asylverfahren anerkannt Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Dementsprechend werden zur Gewährleistung und Erleichterung der Integration der Arbeitsmarktzugang klargestellt und Erleichterungen bei Wohnsitzauflagen insbesondere in Fällen der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Besuch von Integrationskursen und von Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen. Sofern Betroffene in Deutschland eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähige Ausbildung absolvieren, können sie unter den gleichen Voraussetzungen Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Durch das Jobcenter werden in den kommenden Tagen alle Anspruchsberechtigten kontaktiert, um den Übergang ins SGB II zu klären und die Auszahlungsmodalitäten und -termine zu vereinbaren. Denn: Voraussetzung für den Rechtskreiswechsel ist eine sogenannte Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz von der zuständigen Ausländerbehörde. Erst mit diesen Dokumenten besteht ein Anspruch auf SGB II/XII-Leistungen.

„Doch genau diese haben noch nicht alle Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten. Das ist dem Landkreis bekannt und daher können wir nicht alle leistungsberechtigten Geflüchteten zum 1. Juni in das Regelsystem der Sozialgesetzbücher aufnehmen. Hierfür benötigen wir eine gewisse Übergangszeit. Die Zahlungen an die Geflüchteten sind in dieser Übergangszeit aber sicher – egal, aus welchem Rechtssystem sie stammen. Dennoch können wir den Geflüchteten einen weiteren Amtsgang nicht ersparen“, so Kahl.

Die persönliche Antragsabgabe sowie Auszahlung der Leistungen des SGB II wird nach Terminvereinbarung am Standort Oranienburg in der Berliner Straße 57 und in der Havelstraße 3, 16515 Oranienburg erfolgen.

Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden alle Betroffenen gebeten, folgende Formulare vorab auszufüllen und zum Termin mitzubringen:

    1. Datenerhebungsbogen („Kurzantrag“). Dieser steht in deutscher, russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung. Er ist im Internet unter www.oberhavel.de/ukraine  verfügbar.
    2. Antrag und Informationen zum Kindergeld: Das Jobcenter leitet den Antrag an die Familienkasse weiter. Der Antrag sowie Merkblätter und Anlagen sind in ukrainischer Sprache abrufbar unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

Die Formulare sollen  – soweit möglich – bereits digital an das Jobcenter geschickt werden, und zwar an folgende E-Mail-Adressen: Jobcenter.GR.Alg2@oberhavel.de  oder Jobcenter.ALG2@oberhavel.de

Falls eine digitale Übermittlung nicht möglich ist, sind die Unterlagen zum vereinbarten Termin mitzubringen (es genügt, wenn zum Termin aus jeder Bedarfsgemeinschaft eine Person vorspricht). Darüber hinaus sollen die Formulare auch im Termin vor Ort vorgelegt werden. In jedem Fall müssen gültige Ausweispapiere für jede zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Person vorgelegt werden.

Wichtige weitere Hinweise zum Verfahren:

Kurzinformationen zum Arbeitslosengeld II liegt sowohl in Deutsch als auch in Ukrainisch, Russisch und Englisch bei der Agentur für Arbeit zum Download bereit: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

Die Broschüre „Einfach erklärt“ ist ebenfalls in Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch bei der Agentur für Arbeit abrufbar. Sie enthält die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

Telefonisch ist das Servicecenter des Jobcenters unter 03301/601-5500 erreichbar. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind unter www.oberhavel.de/ukraine abrufbar. Es wird im Falle von Sprachschwierigkeiten empfohlen, gegebenenfalls die Dolmetscherdienste von Bekannten oder anderen Vertrauenspersonen in Anspruch zu nehmen.

Symbol Umriss Ukraine

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