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Datum: 19.02.2019

„Gnadenhof“: Bauordnungsamt und Stadt Oranienburg erörtern nochmals Möglichkeiten für Legalisierung der baulichen Anlagen

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Oranienburg und des Landkreises Oberhavel

Vertreter des Dezernats Stadtentwicklung der Stadt Oranienburg, der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel sowie des Vereins "Gnadenhof Wildtierrettung Notkleintiere e. V." haben sich am Dienstagnachmittag in der Stadtverwaltung wiederholt mit einer Thematik des Vereins beschäftigt, der im Oranienburger Ortsteil Wensickendorf bauliche Anlagen errichtet hat, die nicht genehmigt worden sind. Es ging insbesondere darum, zu klären, ob und wie eine Genehmigung erreicht werden kann.

Dabei wurden nochmals die Sachverhalte erläutert, die zur Erlangung von Baurecht als Voraussetzung für die Anlage führen könnten. "Im ersten Schritt müsste demnach von der Stadt Oranienburg ein Bebauungsplan für die in Frage kommenden Flächen aufgestellt werden. Mit einem Bebauungsplan entscheidet eine Kommune grundsätzlich, ob an bestimmten Standorten überhaupt gebaut werden soll. Ein B-Plan schafft Baurecht", so Oliver Grützmacher, Leiter des Fachbereichs Bauordnung und Kataster des Landkreises. "Bauvorhaben sind dann zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist. Außerdem sind immer weitere Belange zu prüfen und zu bewerten – beispielsweise eine Umweltprüfung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange."

In der Regel reicht derjenige, der Baurecht erlangen möchte, qualifizierte Antragsunterlagen für ein Planverfahren bei seiner Kommune ein. Die Stadtverordnetenversammlung Oranienburg müsste sich im nächsten Schritt mit dem Antrag beschäftigen und einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes fassen. Erst danach beginnt das eigentliche Verfahren mit der Beauftragung eines Planungsbüros, das die erforderlichen Unterlagen erstellt.

Frank Oltersdorf, Dezernent für Stadtentwicklung erläuterte: "Die Stadt Oranienburg stand und steht einem Bebauungsplanverfahren offen gegenüber. Das haben wir dem Verein immer signalisiert. Die Stadt hat ein Interesse daran, das Gebiet rechtssicher zu machen. Allerdings haben wir auch darauf hingewiesen, dass im weiteren Prozedere bestimmte Risiken bestehen, Stichwort Landschaftsschutzgebiet."

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung in lokalen Zeitungen weist der Landkreis darauf hin, dass die Anhörung zur erlassenen Nutzungsuntersagung bereits vom 30.11.2018 stammt. Während eines Gesprächs am 31.01.2019 hat der Landkreis im Beisein von Vereinsmitgliedern angekündigt, die Nutzungsuntersagung innerhalb der nächsten zwei Wochen zu versenden.

Die Aussage eines Vereinsmitglieds "Bei uns stehen keine Gebäude, die nicht schon vor der Übernahme des Grundstücks 2014 errichtet waren" ist nach Rechtsauffassung der Stadt und des Landkreises falsch. Vielmehr wurde mit Hilfe eines Fernsehsenders im Jahre 2018 eine neue "Scheune" auf der Fläche eines zuvor abgerissenen, baufälligen Gebäudes errichtet, womit ein gegebenenfalls vorhandener Bestandsschutz erloschen ist. Zudem wurden zwischen 2015 und 2018 auf dem Grundstück mehrere Tiergehege errichtet, die zu genehmigen sind.

Der Landkreis und die Stadt haben dem Verein seit 2015 immer wieder ausführlich die Sach- und Rechtslage erläutert. Im September 2015 erhielt der Landkreis vom Verein die Kopie eines Antrages an die Stadt Oranienburg. Aus diesem Antrag geht hervor, einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zu fassen. Weitere Aktivitäten sind dem Landkreis nicht bekannt.