Unbegleitete minderjährige Ausländer
Jugendhilfeeinrichtung im ehemaligen Schullandheim Waldhof Zootzen in Betrieb genommen.
Unbegleitete minderjährige Ausländer sind unter 18-Jährige, die ohne ihre Eltern oder Personensorgeberechtigten außerhalb ihres Herkunftslandes Schutz vor Verfolgung suchen. In Deutschland wird ein ausländischer Minderjähriger, der unbegleitet einreist, von den jeweils zuständigen Jugendämtern in Obhut genommen, wenn sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Im Anschluss werden sie nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt. Diese Regelung ist ein Ergebnis des im Oktober 2015 durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher.
In Brandenburg erfolgt die Zuordnung der Jugendlichen auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem für die Unterbringung von Asylbewerbern gültigen Verteilschlüssel. Für den Landkreis Oberhavel liegt die Quote bei 8,34 Prozent. Die gesetzlichen Regelungen sehen nach einer Zuweisung durch das Land Brandenburg die Inobhutnahme durch den Fachbereich Jugend vor. Nach den vorliegenden Informationen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport rechnet die Kreisverwaltung in diesem Jahr mit rund 167 unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Zurzeit werden 45 geflüchtete Jugendliche kreisweit bei verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe untergebracht.