59 Menschen aus 16 Ländern eingebürgert
Deutsche Staatsbürgerschaft feierlich im Kreistagssaal des Landkreises Oberhavel verliehen / Neubürgerinnen und Neubürger sind zwischen zwei und 85 Jahren alt
Willkommen in Oberhavel: 59 Menschen aus Afghanistan, China, Indien, aus dem Iran und dem Libanon, aus Litauen, Mexiko, Pakistan, den Philippinen, aus Polen, Schweden, Sri Lanka, Syrien, Thailand, aus der Türkei und der Ukraine ist am Freitag, 14.06.2024, die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden. Sozialdezernent Tobias Berger übergab in einer feierlichen Veranstaltung im Kreistagssaal des Landkreises Oberhavel die Urkunden. Unter den Eingebürgerten waren 14 Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis 17 Jahren. Auch ein 85-jähriger gebürtiger Schwede erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Oberhavels Sozialdezernent hatte während des Festaktes den Zusammenhalt hervorgehoben: „Sie sind nun gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Sie alle haben ganz verschiedene Lebensgeschichten und Wurzeln, Sie teilen aber auch Schicksale. Sie haben sich ganz bewusst für Oberhavel entschieden und dafür, sich in eine Gemeinschaft einzubringen, in der gegenseitiger Respekt und Toleranz wichtig sind.“
Hintergrund
Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Man darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung muss die eigene Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich.
Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.