Sprungziele
Inhalt
Datum: 10.03.2020

Zulassung von Kraftfahrzeugen in Oberhavel ab sofort online möglich

Mit den entsprechenden Voraussetzungen können Bürgerinnen und Bürger dies am eigenen Rechner erledigen

Ab sofort können Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle des Landkreises Oberhavel auch online angemeldet werden. Die Möglichkeit erweitert das digitale Dienstleistungsangebot der Kreisverwaltung. Bereits seit dem 01.01.2015 gibt es die Online-Abmeldefunktion.

Durchschnittlich werden deutschlandweit jährlich rund neun Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Hierzu benötigt werden ein Internetanschluss, ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie das entsprechende Lesegerät für den heimischen Computer. Auf das Lesegerät kann verzichtet werden, wenn stattdessen ein Smartphone mit der Anwendung „AusweisApp2" vorhanden ist. Zudem müssen die vorliegenden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II nach dem 01.01.2015 ausgestellt worden sein.

Liegen diese Voraussetzungen vor, können Bürgerinnen und Bürger über die Webseite des Landkreises Oberhavel ihre Kfz-Zulassungsvorgänge abwickeln. Dort ist ab sofort auch die Anmeldefunktion für Kraftfahrzeuge freigeschaltet. Neben den genannten Voraussetzungen müssen darüber hinaus folgende Dinge vorliegen, um die Anmeldung erfolgreich vornehmen zu können: ein reserviertes Kennzeichen, eine gültige Hauptuntersuchung, ein Konto, von dem die Gebühren und die Steuern abgebucht werden können und eine elektronische Versicherungsbestätigung, die so genannte eVB-Nummer der Versicherung, zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kfz-Kennzeichen

© Landkreis Oberhavel


„Das persönliche Erscheinen in der Straßenverkehrsbehörde für die Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung eines Fahrzeugs ist nicht mehr zwingend erforderlich. Das spart den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld und ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich mit den neuen digitalen Möglichkeiten wie etwa den modernen Ausweisfunktionen näher zu beschäftigen, um auch von den Vorteilen profitieren zu können“, sagt Verkehrsdezernent Matthias Rink.

Auf der Landkreisseite sind die für die Neu- und Wiederzulassung notwendigen Daten in die Antragsmaske einzutragen. Nachdem die Gebühren und der Zulassungsantrag bestätigt und an die Zulassungsbehörde übermittelt wurden, prüft und bearbeitet diese den Antrag. Bei positivem Ergebnis erhält der Antragsteller die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger mit einer entsprechenden Anleitung per Post zugesandt. Die Plaketten sind dann auf dem Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. Noch bevor die Plaketten zugesandt werden, kann das Fahrzeug bereits am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Der Antragsteller muss dazu lediglich eine am Ende des Online-Vorgangs automatisch erstellte Bestätigung ausdrucken und jederzeit im Fahrzeug mitführen.

Zum i-Kfz des Landkreises gelangen Sie unter folgendem Link: www.oberhavel.de/zulassung