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Datum: 30.06.2020

Statt Sommerurlaub behindertengerechter Wohnungsumbau

Behindertenbeauftragte des Landkreises weist auf Förderprogramm der Landesinvestitionsbank hin / Bis zu 90 Prozent Zuschuss möglich

Gerade haben die Sommerferien begonnen. Doch wie vieles andere findet auch der Urlaub in diesem Jahr für die meisten Menschen anders als geplant statt. Besonders für Menschen mit Beeinträchtigungen erschweren die Auswirkungen der Coronapandemie die Urlaubsgestaltung.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberhavel, Birgit Lipsky, kennt die Sorgen und Nöte vieler Betroffener. „Während der gewohnte Alltag langsam Stück für Stück wiederkehrt, wird das Verreisen für Menschen mit Beeinträchtigungen wohl noch auf lange Sicht nicht so ohne Weiteres möglich sein. Daher weise ich Ratsuchende in diesen Wochen und Monaten verstärkt auf das Programm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hin. Danach können Eigentümer, Mieter oder Vermieter für die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum bis zu 26.000 Euro Zuschuss erhalten. Das ist sicherlich zumindest eine Überlegung wert, wenn man nicht in den Urlaub fahren kann."

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen. Für bauliche Maßnahmen und höhenüberwindende Hilfsmittel unterstützt das Land betroffene Menschen und ihre Haushaltsmitglieder mit Zuschüssen. Förderfähige bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung sind beispielsweise die Verbreiterung von Türen und Entfernen von Türschwellen, aber auch der Einbau automatischer Türöffner oder Notruf- und Gegensprechanlagen.

Auch bauliche Veränderungen zum Abbau von Barrieren in Küche und Bad, die bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung sowie die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, und Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden sind förderfähig. Begünstigt wird ferner der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht- und Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen (nach DIN 18040).

Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten betragen. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern. Die Förderdarlehen sind zwanzig Jahre zinsfrei. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Der Förderantrag sowie weitere Informationen sind zu finden unter www.ilb.de. Gern steht die Behindertenbeauftragte des Landkreises für Nachfragen zur Verfügung. Zu ihren Beratungsangeboten gehören auch Vorort-Begehungen. Die Beauftragte muss bei einem Antrag gegenüber der ILB die Angemessenheit und Dringlichkeit der Baumaßnahme bestätigen.

Geldscheine und Münzen.

© Landkeis Oberhavel


Kontakte:

Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-137
E-Mail: Behindertenbeauftragte@oberhavel.de).

ILB
Info-Telefon: 0331 660-1322
E-Mail: immo-kunden@ilb.de