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Datum: 25.06.2020

Niedrigwasser in Oberhavel: Appell an Bürgerinnen und Bürger zum sparsamen Wasserverbrauch

Wasserentnahmen aus Seen und offenen Gewässern sind ohne Erlaubnis unzulässig

Die geringen Niederschläge in der vergangenen Woche haben zwar der Flora und Fauna eine Verschnaufpause gegönnt, für die Oberflächengewässer in Oberhavel gilt dies aber nicht. Durch die andauernde Trockenheit und unzureichende Niederschläge haben die Oberflächengewässer wie Bäche, Flüsse, Seen, Gräben oder Teiche bereits jetzt – zu Beginn des Sommers – erneut niedrige Wasserstände. Das führt zu einer sehr angespannten und nachhaltigen Niedrigwassersituation. Auch die Grundwasserstände fallen wieder.

„Die Defizite aus den Niedrigwassersommern 2018 und 2019 konnten durch die Niederschläge im Herbst, Winter und Frühjahr nicht wieder aufgefüllt werden. Es fehlt weiterhin an Niederschlägen. Die Wasserstände sind besorgniserregend“, erklärt Landrat Ludger Weskamp. So liegt der Grundwasserstand beispielsweise in Bredereiche bereits im Juni 66 Zentimeter tiefer als der langjährige Mittelwert.

Denn die wenigen Niederschläge werden derzeit von der Vegetation regelrecht „aufgesogen“ und kommen somit nicht in den Gewässern zum Abfluss. Die prognostizierte Wetterlage für die kommenden Wochen wird in Oberhavel zu weiter sinkenden Wasserständen in den Oberflächengewässern führen. Deshalb appelliert die Kreisverwaltung Oberhavel als untere Wasserbehörde an alle Bürgerinnen und Bürger, Wasser der Situation angemessen nur sparsam zu verwenden. Nur so kann die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts erhalten und eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses vermieden werden. Dies entspricht nicht zuletzt § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

„Die langanhaltende Trockenheit wirkt sich in Oberhavel schon jetzt aus: Die Zustände unserer Gewässer sind kritisch. Geringe Abflussmengen und erhöhte Wassertemperaturen gefährden den Wasserhaushalt nachhaltig. Das macht erste Maßnahmen erforderlich, um die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden zu bewahren“, sagt Oberhavels Umweltdezernent Egmont Hamelow.

Die Gewässer sowie der Wasserhaushalt sind besonders hohe Schutzgüter. Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern – etwa zur Bewässerung von privaten Gärten, Landwirtschaftsflächen oder zur Nutzung in Gewerbe- und Industriebetrieben – führen zu einer weiteren Verschärfung der Abflusssituation der Gewässer. Der Landkreis Oberhavel weist deshalb darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde bedarf. Diese Wasserentnahmen fallen nicht unter den Begriff des Gemeingebrauches sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Wer ohne entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis Wasser mittels Pumpen aus den Oberflächengewässern entnimmt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wie Seen und Flüssen sind unzulässig. Aber auch die Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen sind aufgerufen, auf eine sparsame Verwendung des Wassers zu achten. Entnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis sollten zudem nicht in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgen.

„Wenn kein erheblicher Niederschlag fällt und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärft, wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen eine Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern erlassen müssen“, schätzt Egmont Hamelow ein.

Wasserentnahmen aus Seen und offenen Gewässern sind ohne Erlaubnis unzulässig.

© Landkreis Oberhavel