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Datum: 26.03.2020

Liefer- und Öffnungszeiten können verlängert werden

Untere Bauaufsichtsbehörde setzt Beschränkungen aus Baugenehmigungen vorübergehend aus

Der Landkreis Oberhavel als untere Bauaufsichtsbehörde setzt ab sofort für Geschäfte der Grundversorgung bestimmte Einschränkungen in erteilten Baugenehmigungen vorübergehend außer Kraft.

„Baugenehmigungen für Geschäfte enthalten oftmals Beschränkungen, die sich beispielsweise aus Gründen des Immissionsschutzes ergeben. Wir setzen bis zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus solche Beschränkungen aus. Das betrifft sowohl die zeitliche Anlieferung als auch Beschränkungen in Bezug auf den Zu- und Abstrom von Kunden", erläutert Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt. „Die Genehmigung zur Verlängerung von Öffnungszeiten kann zu einer Entzerrung der Kundenströme in den Läden und Märkten führen. Auch das reduziert das Ansteckungsrisiko. Mit verlängerten Anlieferzeiten kann es besser gelingen, das Angebot an Waren sicherzustellen", so der Dezernent.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat am 25.03.2020 die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg angewiesen, Anlieferbeschränkungen für Geschäfte der Grundversorgung solange auszusetzen, wie die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg in Kraft bleibt.