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Datum: 23.12.2022

Kunst und Kultur: Landkreis stellt 2023 wieder 50.000 Euro bereit

Antragsfrist fürs erste Halbjahr endet am 31.01.2023 / Anträge für die erste Jahreshälfte jetzt stellen!

Von Nord bis Süd, von Ost bis West: Oberhavel ist reich an Kultur. Damit das so bleibt – und vielleicht sogar noch mehr wird, stellt der Landkreis auch 2023 wieder 50.000 Euro bereit. Schließlich trägt Kulturdazu bei, Identität zu stiften, Netzwerke zu schaffen, Kreativität zu fördern und hat zugleich eine pädagogische und soziale Funktion. Grundlage für die Förderung ist die Kulturförderrichtlinie des Landkreises Oberhavel. Sie regelt die finanziellen Zuwendungen des Landkreises für kulturelle Projekte mit künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Ausrichtung. Die Richtlinie ist im Jahr 2021 evaluiert und zum Jahresbeginn 2022 neu gefasst worden.

„Egal ob Bildende Kunst, Film, Theater, Musik oder Literatur – in Oberhavel gibt es tolle Künstlerinnen und Künstler in allen Sparten und großartige Kulturinitiativen“, resümiert Kulturdezernent Matthias Rink. „Mit den Fördermitteln wollen wir dabei unterstützen, das kulturelle Leben im Landkreis durch Veranstaltungen und andere Aktivitäten zu erhalten, zu bereichern und weiterzuentwickeln. So stehen ab dem 01.01.2023 insgesamt wieder 50.000 Euro pro Jahr für die Projektförderung bereit.“, wirbt Rink dafür, die Mittel auch in Anspruch zu nehmen. „Wir freuen uns auch im Jahr 2023 darauf, viele kulturelle Projekte fördern und unterstützen zu können!“

Bis zu 50 Prozent der Kosten werden übernommen
Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projekts, maximal jedoch 2.500 Euro für Maßnahmen insbesondere von und mit Kindern und Jugendlichen, 1.500 Euro für Projekte zum Austausch und zur Vernetzung und bis zu 500 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Präsentationen. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss seinen Sitz beziehungsweise Wohnort im Landkreis Oberhavel haben. Anträge für die Kulturförderung können im ersten Kalenderhalbjahr jedes Jahres bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. eingereicht werden. Anträge für Projekte, die bereits vor der jeweiligen Antragsfrist stattfinden sollen – also vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07. – müssen unbedingt schon vor dem Beginn des Projekts gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Wer den Antrag auf Kulturförderung direkt online stellen möchte, findet alle notwendigen Unterlagen hier. Um das Onlineverfahren zu nutzen, muss einmalig zum Anfang des Kalenderjahres eine Vorlage ausgefüllt und per Post an den Landkreis übersandt werden. Der Vordruck ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.oberhavel.de/Kulturförderung zu finden. Nähere Informationen erhalten Interessierte auch unter der Telefonnummer 03301 601-5985.

Wichtig: Die Richtlinie gibt konkrete Maßnahmen vor, die von einer Förderung ausgenommen sind: Das sind Projekte mit ortstraditioneller oder vereinsinterner Bedeutung oder mit vorwiegend geselligem Charakter wie zum Beispiel Dorf- und Stadtfeste oder Jubiläen, außerdem Veranstaltungen von Parteien, politischen Gruppierungen sowie kulturelle Rahmenprogramme und Beiträge zu Veranstaltungen, deren Zielrichtung in erster Linie nicht Kunst und Kultur sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind eine institutionelle Förderung, investive Maßnahmen und eigene Miet- und Betriebskosten sowie Personal- und Honorarkosten für Mitarbeitende der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger. Auch Projekte, die bereits aus anderen Haushaltsmitteln des Landkreises Oberhavel gefördert werden, können leider nicht berücksichtigt werden.


Die Kulturförderung des Landkreises kann für ganz unterschiedliche Projekte beantragt werden.

© Landkreis Oberhavel