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Datum: 12.12.2022

Gebührenübernahme für Trichinenschau wird 2023 fortgesetzt

Landkreis unterstützt damit Jägerinnen und Jäger / In den letzten 12 Monaten mehr als 3.850 Trichinen-Proben untersucht

Gute Nachrichten für die Jägerschaft in Oberhavel: Die Gebührenübernahme für die Trichinenuntersuchung durch den Landkreis Oberhavel wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Denn bevor ein Wildschwein für den menschlichen Verzehr freigegeben werden kann, ist eine abschließende amtliche Untersuchung auf Trichinen zwingend vorgeschrieben. Immerhin sind Trichinen für den Menschen gefährliche Parasiten, die durch den Verzehr von rohem oder unzureichend erhitztem Wildschweinfleisch übertragen werden können. Für die Trichinenuntersuchung wäre regulär eine Gebühr von 9,82 Euro zu entrichten. Diese übernimmt wie schon in den vergangenen Jahren der Kreis.

„Im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Oberhavel ist der Landkreis auf die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger in Oberhavel bei der Seuchenbekämpfung angewiesen. Die Übernahme der Kosten für die Trichinenproben als Anreiz zu weiteren Unterstützungs- und Hegeleistungen ist in der momentanen Situation enorm wichtig. Das erzeugt in unserer Jägerschaft eine sehr positive Resonanz und schafft zugleich die Basis für eine gemeinsame Strategie im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest“, betont Umweltdezernent Egmont Hamelow. „Die Situation in Brandenburg im Hinblick auf die ASP hat sich auch in den letzten Monaten nicht wesentlich entspannt. Auch in zwei Landkreisen, die direkt an Oberhavel grenzen, sind schon ASP-Fälle aufgetreten. Der Schutz vor der Tierseuche ist deshalb besonders wichtig. Denn den Schwarzwildbestand zu reduzieren, senkt das Risiko eines möglichen Ausbruchs.“

Um die Jägerinnen und Jäger dabei zu unterstützen, übernimmt der Landkreis seit 2018 die Kosten für die Trichinenuntersuchung von in Oberhavel erlegten Wildschweinen. In den vergangenen 12 Monaten wurden mehr als 3.850 Proben von Jägerinnen und Jägern zur Untersuchung auf Trichinen eingereicht. Inklusive der notwendigen Kurierfahrten hat der Landkreis dafür rund 60.000 Euro ausgegeben.

Hintergrund
Die ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus. Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig. Da eine Ansteckung vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltige Gewebe erfolgt, breitet sich die Infektion oftmals nur sehr langsam aus. Dabei reichen jedoch sehr geringe Blutmengen für eine Ansteckung aus.

Für Menschen und andere Haustiere als Schweine ist die ASP nach aktuellem Erkenntnisstand nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko. Allerdings bringt der Ausbruch in Deutschland, darunter auch in Brandenburg, schon jetzt einen hohen wirtschaftlichen Schaden mit sich, da ein Exportstopp auf Schweinefleisch in den betroffenen Gebieten verhängt wurde.

Trichinen dagegen können für den Menschen gefährlich werden. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die in der Skelettmuskulatur von Säugetieren, Vögeln und Reptilien leben. Die Übertragung auf einen neuen Wirt – so auch auf den Menschen – erfolgt ausschließlich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend durcherhitztem Fleisch sowie daraus hergestellten Produkten wie Rohwurst oder Rohschinken, welche die infektionsfähigen Muskellarven enthalten. Die Infektionskrankheit Trichinellose ist eine weltweit vorkommende, vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Die Parasiten können auch für den Menschen lebensgefährlich werden und wurden 2018 erstmalig seit vielen Jahren wieder in Schwarzwildbeständen in der Region festgestellt.

Das Veterinäramt des Landkreises weist noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Hausschweinen, Schwarzwild und anderen Wildtierarten, die Träger von Trichinen sein können (zum Beispiel Dachs oder Sumpfbiber) hin. Die Probenahme darf nur durch geschulte und zu diesem Zweck beauftragte Personen erfolgen. Die Tierkörper dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht noch zerlegt, verarbeitet oder an Endverbraucher abgegeben werden.

Kontakt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Gransee
Karl-Marx-Platz 1
16775 Gransee
Telefon: 0172 5193667

Einwurf in einen 24 Stunden/7 Tage pro Woche zugänglichen Briefkasten

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Oranienburg
Bernauer Straße 57-59
16515 Oranienburg

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Kuriertage sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag.


Trichinenproben erfassen.

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