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Datum: 03.01.2020

Führerschein-Pflichtumtausch auch für Oberhaveler

(Pressemitteilung vom 03.01.2020)

In der ersten Stufe erfolgt bis 2022 der Umtausch des Führerscheins von Fahrerlaubnisinhabern, die in der Zeit vom 01.01.1953 bis zum 31.12.1958 geboren sind.

Mit dem Pflichtumtausch von Führerscheinen kommt auf die Verkehrsbehörde Oberhavel eine neue Aufgabe zu. Bis 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. Bund und Länder haben im Februar 2019 einen gestaffelten Umtausch aller rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland beschlossen. Das betrifft alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Papier- und Checkkartenführerscheine. Zuständig für den Umtausch sind die Führerscheinbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

„In Oberhavel müssen rund 162.000 Führerscheine stufenweise getauscht werden", erläutert Verkehrsdezernent Matthias Rink. „Sicherlich verbleibt bis Januar 2033 viel Zeit, wir möchten aber, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema vertraut machen und prüfen, bis wann sie den Umtausch ihres Dokuments vornehmen müssen. Wir möchten verhindern, dass Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren, weil sie nicht zum vorgegebenen Termin umgetauscht wurden", so Rink. In der ersten Stufe erfolgt bis 2022 der Umtausch des Führerscheins von Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern, die in der Zeit vom 01.01.1953 bis zum 31.12.1958 geboren sind. Das betrifft in Oberhavel circa 8.100 Bürgerinnen und Bürger.

Da der neue Führerschein nicht online beantragt werden kann, erfolgt der Umtausch in der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antrag auf Führerscheinumtausch kann auch in den zuständigen Bürgerämtern abgegeben werden, den neuen Führerschein erhalten die Bürgerinnen und Bürger anschließend per Post.

Zur Antragstellung sind mitzubringen: der Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild sowie der „alte" Papierführerschein im Original. Inhaber eines DDR-Führerscheins sollten zusätzlich die Karteikarte über den Erwerb der Fahrerlaubnis (VK-30) mitbringen. Für alle nicht im Landkreis Oberhavel ausgestellten Führerscheine ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einzuholen. Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen. Befürchtungen, dass Fahrerlaubnisklassen verloren gehen, sind unbegründet.

Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 28,85 Euro.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag:            
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr –  15.00 Uhr

Dienstag:          
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch:         
07.30 Uhr –  12.30 Uhr

Donnerstag:      
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:            
07.30 Uhr – 12.30 Uhr


Weiterführende Informationen zum Thema Führerscheinumtausch sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter der Rubrik Auto und Verkehr, Führerscheinwesen, zu finden.

Die weiteren Umtauschstufen:

 

Papierführerscheine

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers*

 

 

 Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Führerscheine im alten Checkkartenformat

(ausgestellt zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013):

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

 

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 01.01.2013

19.01.2033

 

Führerschein

© pixabay
Pressemitteilung vom 03.01.2020