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Datum: 19.02.2020

Förderrichtlinie für den Abbau von Barrieren in vorhandenem Wohnraum verlängert

Anträge können auch in 2020 und 2021 gestellt werden/Bis zu 90 Prozent Zuschuss möglich

Menschen mit Behinderungen können für die behindertengerechte Anpassung ihres Wohnraumes von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auch 2020/21 wieder Zuschüsse beantragen. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum, die zum 01.01.2020 für die nächsten zwei Jahre in Kraft getreten ist.

„Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen", erklärt die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oberhavel, Birgit Lipsky. Für bauliche Maßnahmen und höhenüberwindende Hilfsmittel unterstützt das Land betroffene Menschen und ihre Haushaltsmitglieder mit Zuschüssen bis zu 26.000 Euro. „Das gilt für Mieter oder Vermieter von Mietwohnungen wie auch für Eigenheimbesitzer gleichermaßen", so Birgit Lipsky weiter.

Förderfähige bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung sind beispielsweise die Verbreiterung von Türen und Entfernen von Türschwellen, aber auch der Einbau automatischer Türöffner oder Notruf- und Gegensprechanlagen. Auch bauliche Veränderungen zum Abbau von Barrieren in Küche und Bad, die bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung sowie die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, und Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden sind förderfähig. Gefördert wird ferner der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht- und Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen (nach DIN 18040).

Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten betragen. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern.

Den Förderantrag, die Richtlinie sowie weitere Informationen stellt die ILB online unter www.ilb.de zur Verfügung. Bei Fragen steht die Behindertenbeauftragte des Landkreises nach terminlicher Absprache für eine Beratung zur Verfügung. Eine Vorort-Begehung ist Bestandteil. Die Beauftragte muss bei einem Antrag gegenüber der ILB die Angemessenheit und Dringlichkeit bestätigen. Die Behindertenbeauftragte ist beim Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg zu finden (Telefon: 03301 601-137 oder per E-Mail: Behindertenbeauftragte@oberhavel.de).