Sprungziele
Inhalt
Datum: 01.04.2020

Eindämmungsverordnung bis zum Ende der Osterferien verlängert

Kontaktbeschränkungen gelten bis 19.04.2020 / Richtlinie für Kitabeitragsfreiheit diskutiert / Soforthilfe für die Wirtschaft / Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Oberhavel

Die am 23.03.2020 in Kraft getretenen Kontaktbeschränkungen hat das Land Brandenburg bis zum Ablauf des 19.04.2020 verlängert. Das Land hat dafür seine Eindämmungsverordnung angepasst und in einigen Punkten präzisiert.

So wird insbesondere der eingeschränkte Aufenthalt an öffentlichen Orten um zwei Wochen bis zum Ende der Osterferien verlängert. Es bleibt dabei bei den bekannten Ausnahmen wie den Wegen zum Einkauf, zum Arbeitsplatz, zu Ärzten, Blutspenden sowie Sport und Bewegung an der frischen Luft. In Kraft tritt im Zuge der Neuregelung außerdem ein Bußgeldkatalog, der bei Verstößen gegen die Landesverordnung Strafen von bis zu 25.000 Euro vorsieht. Dieser gilt ab dem 02.04.2020. Wer etwa trotz des Verbots öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen durchführt, dem droht ein Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann bis zu 500 Euro teuer werden. Bußgelder gibt es auch für das Öffnen von Verkaufsstellen des Einzelhandels, für die es keine Ausnahmeregeln gibt. Die Höhe des Bußgeldes wird vom Landkreis festgelegt.

Klinikgelände in Hennigsdorf

© Landkreis Oberhavel

„Die Eindämmung der Kontakte hat im Landkreis Oberhavel bereits Wirkung gezeigt. Aktuell steigen die Zahlen der Infektionen langsamer als noch vor einigen Tagen. Das liegt auch daran, dass sich die meisten Oberhavelerinnen und Oberhaveler sehr vorbildlich an die Regeln halten. Das fällt niemandem leicht, ist aber weiterhin wichtig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen", erklärt Landrat Ludger Weskamp. „Die Lage ist nach wie vor ernst. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger: Halten Sie weiterhin Abstand, befolgen Sie die Regeln und bleiben Sie bitte zu Hause, selbst wenn das Frühlingswetter in den kommenden Tagen zu Ausflügen verlockt."

Über die Änderungen der Eindämmungsverordnung haben sich heute bei einer Telefonkonferenz auch die Vertreter der lokalen Krisenstäbe mit dem Leiter des Landkreis-Verwaltungsstabes, Matthias Rink, ausgetauscht. Einhellig lobten die Amtschefs die gute Zusammenarbeit ihrer Ordnungsamts-Mitarbeiter mit der Polizei bei der Durchsetzung der Eindämmungsverordnung. Der neue Bußgeldkatalog, der auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes beruht, soll bei Verstößen konsequent, aber mit Augenmaß angewandt werden – vor allem mit Blick auf die bevorstehenden Osterfeiertage. Matthias Rink dankte den Kommunen für ihre konstruktive Mitarbeit und stellte noch einmal klar: „Die örtlichen Ordnungsbehörden melden Verstöße mit ihren Empfehlungen an den Landkreis Oberhavel. Wir führen dann das Bußgeldverfahren durch."

Ein weiteres Thema der Telefonkonferenz war die von Landesebene angekündigte Richtlinie zur Förderung der Beitragsfreistellung in der Kindertagesbetreuung. Demnach sollen Eltern, deren Kinder nicht an einer Notbetreuung teilnehmen, ab dem 01.04.2020 keine Beiträge mehr entrichten müssen. Die Träger der Einrichtungen erhalten für die nicht erhobenen Elternbeiträge Pauschalen erstattet, die sie beim Jugendamt des Landkreises beantragen können. „Die Freistellung gilt ab dem 01.04. und bis zum Ende des Monats, in dem die Schließung der Kindertagesbetreuung endet. Erfasst werden auch die Beiträge für die Tagespflege. Dabei wird die Förderung Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ebenso gewährt wie Kitas von Städten und Gemeinden", erläutert Sozialdezernent Matthias Kahl. Der Landkreis regte die Kommunen an, eine einheitliche Regelung für die Beitragsfrage zu finden.

Soforthilfe für die Wirtschaft

Gute Nachrichten gibt es auch für Unternehmen und Selbständige in Oberhavel: Nachdem das Land bereits Ende März ein Sofortprogramm auf die Beine gestellt hatte, hat der Bund nun eine Vereinbarung mit den Ländern über eine Soforthilfe für Kleinunternehmen im Umfang von 50 Milliarden Euro geschlossen. Selbstständige Kleinst- und Kleinunternehmer aus allen Wirtschaftsbereichen können demnach einen einmaligen Zuschuss beantragen. Anträge können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Unterstützung für Oberhaveler Unternehmen – von der Information über finanzielle Hilfen bis zur Unterstützung bei der Antragstellung – gibt es bei der Wirtschafts-, Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH (WInTO). Darüber hinaus vermittelt die WInTO den Kontakt zu wichtigen Anlaufstellen. Die Beratungsstelle der WInTO ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 17.00 Uhr unter der Rufnummer 03302 559-200 sowie der E-Mail-Adresse winto@winto-gmbh.de zu erreichen. Die Hotline für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten lautet: 0151 65790629. Informationen gibt es außerdem online unter www.wirtschaft-oberhavel.de.

Fallzahlen im Landkreis Oberhavel

Im Landkreis Oberhavel sind 114 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden (Stand: 01.04.2020, 12.00 Uhr). Davon befinden sich 84 Personen in häuslicher Quarantäne, 13 Personen müssen stationär behandelt werden. Eine Person ist verstorben. 16 Personen sind geheilt.

828 Menschen aus Oberhavel stehen derzeit temporär zu Hause unter Quarantäne, weil sie begründete Verdachtsfälle sind. 555 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 273 Personen steht das Testergebnis aktuell noch aus. Außerdem wurden 429 Menschen im Landkreis häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die COVID-19-Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im gesamten Landkreis: Hennigsdorf (20), Hohen Neuendorf (20), Oranienburg (18), Velten (13), Oberkrämer (10), Glienicke/Nordbahn (10), Mühlenbecker Land (6), Leegebruch (5), Birkenwerder (4), Löwenberger Land (3), Liebenwalde (3) sowie Zehdenick und Amt Gransee (jeweils 1 Fall). In Fürstenberg/Havel und Kremmen gibt es keine gemeldeten COVID-19-Fälle.