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Datum: 22.12.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel / Neue Allgemeinverfügung des Landkreises ab 23.12.2021

Geänderte Regeln zur Absonderung von Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen /
Impfmöglichkeiten in Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 371,6

Der Landkreis Oberhavel hat eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen als Schutzmaßnahme zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere der Omikronvariante, veröffentlicht. Diese gilt ab Donnerstag, den 23.12.2021, bis einschließlich 20.01.2022. Die bislang geltende Allgemeinverfügung endet mit Ablauf des 22.12.2021. Das neue Dokument ist im Wortlaut unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

„Mit der neuen Virusvariante Omikron hat sich, wie zu erwarten war, in kürzester Zeit eine neue Situation entwickelt, die uns noch stärker herausfordern wird als alle bisherigen“, warnt Amtsarzt Christian Schulze. „Wir müssen für die nächsten Wochen gewappnet sein und jede und jeder ist aufgefordert, alles Erdenkliche zu unternehmen, die Ausbreitung von Omikron effektiv und nachhaltig einzudämmen. Mit der neuen Verfügung geben wir den Bürgerinnen und Bürgern klare Regeln für die Absonderung von Kontaktpersonen und positiv getesteten Personen an die Hand, die zur Sicherheit und zum Schutz aller beitragen“, erklärt der Amtsarzt.

Der Mediziner empfiehlt, unabhängig von den Maßnahmen, die die Ministerpräsidentenkonferenz am 21.12.2021 beschlossen hat, eigenverantwortlich alle Kontakte so weit wie möglich einzuschränken und die zahlreichen Impfangebote wahrzunehmen. „Wenngleich ich keinem Menschen wünsche, alleine und ohne seine Liebsten unter dem Weihnachtsbaum verbringen zu müssen, so verlangt uns diese vierte Welle nach mehr als 22 Monaten Pandemie noch einmal alles ab“ so Schulze.

„Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung des RKI, wegen der Omikronvariante schnelle und maximale Kontaktbeschränkungen vorzunehmen. Die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Auffrischungsimpfungen jetzt bereits nach drei statt nach sechs Monaten vornehmen zu können, begrüße ich ausdrücklich. Für die mobilen Impfteams des Landkreises Oberhavel sind die STIKO-Empfehlungen Grundlage ihrer Tätigkeit. Ohne Boosterimpfung werden EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die neue Virusvariante muss wirklich ernst genommen werden, wie ein Ausbruch in einem Osloer Restaurant zeigt. Da gibt es erschreckende Erkenntnisse: 96 Prozent der Gäste waren vollständig geimpft, alle haben zuvor einen Schnelltest oder einen PCR-Test gemacht, alle waren negativ. Trotzdem infizierten sich 74 Prozent der Gäste mit dieser Variante und die Symptome fielen kaum milder aus, als bei der derzeit vorherrschenden Deltavariante. Ich bin daher äußerst besorgt, dass ungeimpfte Personen ungleich mehr gefährdet sind.

Auch im Landkreis Oberhavel haben wir mittlerweile vier nachgewiesene Infektionen und drei Verdachtsfälle mit der Omikronvariante. Dabei ist bei der Mehrzahl nicht klar, wo sich die Infizierten angesteckt haben, sie waren nicht im Ausland. In Großbritannien, den USA und Dänemark, unserem Nachbarland, dominiert die Omikronvariante des Coronavirus bereits“ mahnt der Amtsarzt.

In der neuen Allgemeinverfügung gibt es folgende allgemeine Änderungen:

  • Die notwendige Mindestkontaktzeit bei Kontaktpersonen verkürzt sich von 15 auf 10 Minuten zu der infizierten Person.
  • Unmittelbar neben der erkrankten Person sitzende ungeschützte Schülerinnen und Schüler gehören nicht mehr zu einer Risikogruppe und gelten daher nicht mehr als enge Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen – allerdings mit der Ausnahme beim Nachweis der Omikronvariante.

Als Voraussetzung für eine Quarantäne für Kontaktpersonen gilt bei Kontakt zu einer Person, die nicht mit der Omikronvariante infiziert ist daher, dass es sich um folgende Kontaktpersonen handeln muss:

Haushaltsangehörige oder Personen, die ungeschützten (das heißt ohne Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske) und direkten Kontakt über mindestens 10 Minuten hatten und folgenden Risikogruppen angehören:

  • Personen, ab Vollendung des 60. Lebensjahres, immungeschwächte Personen, medizinisches Personal sowie Personal in Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung müssen bei Kontakt mit einem nicht mit der Omikronvariante Infizierten nicht in Quarantäne.

Für Kontaktpersonen zu einem mit der Omikronvariante Infizierten gelten folgende Besonderheiten:

  • Unabhängig von etwaigen Risikogruppen gelten alle Personen, die ungeschützten (ohne Maske) und direkten Kontakt über mindestens 10 Minuten zu einem Omikroninfizierten hatten, als enge Kontaktperson, die in Quarantäne müssen.
  • Haushaltsangehörige sind – wie bislang auch – immer enge Kontaktpersonen.
  • Auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen zu Omikroninfizierten müssen in Quarantäne.
  • Bei Kontaktpersonen zu Omikroninfizierten beträgt die Quarantänedauer 14 Tage (im Gegensatz zur Deltavariante mit 10 Tagen).
  • Personen, die als Kontaktpersonen zu Omikroninfizierten gelten, haben keine Möglichkeit, sich freizutesten. Die Quarantäne von Kontaktpersonen zu Omikroninfizierten kann also nicht verkürzt werden.

Regeln für Infizierte

Bei Infizierten bleibt es bei den bisher bestehenden Regelungen, dies unabhängig davon, ob sie sich mit Omikronvariante infiziert haben oder nicht. Es besteht also eine Freitestungsmöglichkeit für asymptomatisch und vollständig geimpfte Infizierte mittels negativen PCR-Tests nach fünf Tagen. Dies gilt auch für Personen, die sich mit der Omikronvariante infiziert haben.

Die vorgenannten Regelungen in Bezug auf die Omikronvariante orientieren sich an den entsprechenden RKI-Empfehlungen.

Mobile Impfteams weiter vor Ort im Landkreis unterwegs

Der Landkreis hat dieser Tage ein Sonderkontingent Biontech/Pfizer erhalten, so dass ausreichend Impfstoff für die nächsten Wochen vorhanden ist. Impfwillige haben die Möglichkeit, zwischen den Impfstoffen Biontech/Pfizer und Moderna auszuwählen. Sieben mobile Impfteams des Landkreises Oberhavel sind im Einsatz, um die Impfkampagne auch in Oberhavel weiter zügig voranzubringen.

Regelmäßige Impftermine gibt es wie folgt:
(Ausnahmen: 24. bis 26.12.2021 sowie 31.12.2021 und 01.01.2022):

Immer Montag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Immer Mittwoch / 17.00 bis 21.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee

Ab 06.01.2022: Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Immer Freitag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Montag bis Samstag / 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick

Montag, Mittwoch, Freitag / jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag / jeweils 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg

Zusätzliche Impfangebote gibt es hier:

Montag, 27.12. bis Donnerstag, 30.12.2021 / jeweils von 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Dienstag, 04.01.2022 / 14.00 bis 20.00 Uhr
Stadtparkhalle, Ruppiner Chaussee 2a, 16766 Kremmen

Mittwoch, 05.01.2022 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Bürgerhaus, Moskauer Straße 20, 16548 Glienicke/Nordbahn

Asklepios Klinik in Birkenwerder
Online-Terminbuchung unter https://coronaimpfung.asklepios.com/impftermine/

Impfangebot zu Silvester und Neujahr

vom 27.12.2021 bis einschließlich 01.01.2022 täglich von 13.00 bis 15.00 Uhr
beim Märkischen Sozialverein in Oranienburg, Liebigstraße 4 (Biontech/Pfizer und Moderna, Boosterimpfungen nach STIKO-Empfehlung ab drei Monaten nach der Zweitimpfung, ohne Anmeldung)

Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen.

Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 22.12.2021, bei 371,6. Bisher sind im Landkreis insgesamt 16.004 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 15.12.2021, wurden 792 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 6,6. 345 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 22.12.2021, 03.00 Uhr). Zuletzt verstarben zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 41 und 87 Jahren. Sie wohnten in Hennigsdorf, Gransee, Oranienburg und Kremmen.

Aktuell sind insgesamt rund 35 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kitas, Horte, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 520 (+31), Fürstenberg/Havel: 433 (+10), Glienicke/Nordbahn: 750 (+31), Gransee: 441 (+30), Großwoltersdorf: 48 (+1), Hennigsdorf: 2.220 (+93), Hohen Neuendorf: 1.766 (+81), Kremmen: 632 (+52), Leegebruch: 637 (+21), Liebenwalde: 315 (+13), Löwenberger Land: 547 (+23), Mühlenbecker Land: 1.061 (+51), Oberkrämer: 969 (+29), Oranienburg: 3.662 (+205), Schönermark: 33 (+5), Sonnenberg: 48 (+3), Stechlin: 76 (+2), Velten: 931 (+48), Zehdenick: 899 (+49), ohne Angabe des Wohnortes oder Wohnort außerhalb von Oberhavel: 4.

Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.