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Datum: 02.06.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 20,2 / Regeln für private Feiern und Veranstaltungen gelockert

Stationäre Corona-Abstrichstelle: Drive-in-Teststelle mit Unterstützung der Johanniter.

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Mittwoch, 02.06.2021, bei 20,2. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.330 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Dienstag, 01.06.2021, wurden 6 Neuinfektionen registriert. 270 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 02.06.2021, 03.00 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 294 (+0), Fürstenberg/Havel: 324 (-1), Glienicke/Nordbahn: 398 (+1), Gransee: 289 (+0), Großwoltersdorf: 40 (+0), Hennigsdorf: 1.116 (+0), Hohen Neuendorf: 1.013 (+0), Kremmen: 261 (+1), Leegebruch: 266 (+0), Liebenwalde: 169 (+0), Löwenberger Land: 302 (+1), Mühlenbecker Land: 548 (+2), Oberkrämer: 492 (-2), Oranienburg: 1.738 (+4), Schönermark: 19 (+0), Sonnenberg: 28 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 465 (+2), Zehdenick: 539 (+0), ohne Angabe des Wohnortes: 2.

Regeln für private Feiern und Veranstaltungen gelockert

Aktuell erreichen den Verwaltungsstab des Landkreises Oberhavel vermehrt Anfragen zu den Regeln für private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jugendfeiern wie auch zu Veranstaltungen. Nach der am Dienstag, 01.06.2021 durch die Landesregierung Brandenburgs beschlossenen Änderung der Eindämmungsverordnung gilt:

Ab Donnerstag, dem 03.06.2021 können Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder Abschlussfeiern mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel gefeiert werden. Für Veranstaltungen gilt: in geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel mit bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern. Demonstrationen können mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden.

Weiterhin gilt: Ab dem 3.06.2021 können sich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder mehr Menschen treffen: bis zu zwei Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte). Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Unter Auflagen sind Kino-, Theater- und Konzertbesuche möglich. Auch die Innengastronomie sowie Freibäder können öffnen. Soweit ausschließlich Außengastronomie geöffnet ist, entfällt für die Gäste die Testpflicht. Einkaufen in Geschäften ist ohne vorherige Terminvergabe möglich.

Ab dem 11.06.2021 können auch Hotels und Pensionen ohne Auslastungseinschränkung wieder Touristen beherbergen (Testpflicht alle 72 Stunden). Alle Schwimmbäder, Thermen, Freizeit- und Spaßbäder sowie Messen, Spielhallen, Spielbanken und Jahrmärkte können unter Auflagen wieder öffnen. Details zu den Regeln sind auf der Homepage des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht.

Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 03.06.2021 in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 24.06.2021. Laut Landesplanung soll danach – wie bereits im vergangenen Sommer – eine Umgangsverordnung mit wenigen konkreten Einschränkungen gelten.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.