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Datum: 30.04.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 87,8 / Liste der Teststellen aktualisiert / Aufruf an Betriebe, Testangebote zu unterbreiten

Corona-Selbsttest (Symbolbild).

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Freitag, 30.04.2021, bei 87,8. Bisher sind im Landkreis insgesamt 7.863 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Donnerstag, 29.04.2021, wurden 47 Neuinfektionen registriert. 256 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 30.04.2021, 00.00 Uhr). Zuletzt verstarb ein 77-jähriger Mann aus Glienicke/Nordbahn.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 274 (+3), Fürstenberg/Havel: 320 (+1), Glienicke/Nordbahn: 371 (+0), Gransee: 281 (+0), Großwoltersdorf: 40 (+0), Hennigsdorf: 1.033 (+14), Hohen Neuendorf: 937 (+2), Kremmen: 237 (+2), Leegebruch: 261 (+1), Liebenwalde: 162 (+1), Löwenberger Land: 290 (+2), Mühlenbecker Land: 505 (+2), Oberkrämer: 473 (+2), Oranienburg: 1.640 (+12), Schönermark: 19 (+0), Sonnenberg: 27 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 432 (+2), Zehdenick: 524 (+2), ohne Angabe des Wohnortes: 2.

Liste der Teststellen aktualisiert

Einen erhöhten Zustrom an die Teststellen des Landkreises hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit ihren beauftragten Partnern angesichts der neuen Landesregeln zur Eindämmung der Coronapandemie im Wochenverlauf festgestellt. „Wir merken deutlich, dass die Zahl der Testwilligen zugenommen hat. Da für den Besuch von Geschäften, Friseuren und anderen Dienstleistern ein aktuelles, negatives Testergebnis vorzulegen ist, kommt diese Entwicklung nicht überraschend. Um den gestiegenen Bedarf abzusichern, hatten wir darauf bereits im Vorfeld mit einem verstärkten Personaleinsatz reagiert“, sagt Kerstin Niendorf, Leiterin des Corona-Verwaltungsstabes in der Kreisverwaltung.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben einmal pro Woche einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Schnelltest. Eine – nochmals aktualisierte – Liste der vom Kreis beauftragten Teststellen ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht. An den Teststellen getestet werden nur Personen, die symptomfrei sind. Personen mit Krankheitszeichen, die den Verdacht einer Coronainfektion nahelegen – wie Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit, aber auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen – können sich nicht in der Teststelle testen lassen. Sie müssen bei ihrem Hausarzt einen PCR-Test veranlassen.

Aufruf an Betriebe, Testangebote zu unterbreiten

Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgerufen, ihren Mitarbeitenden Testangebote zu unterbreiten. Die konkreten Regelungen dazu finden sich in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Die Verordnung hat zum Ziel, Infektionsrisiken mit dem Coronavirus bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu schützen. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb sowie die Bereitstellung von Atemschutzmasken und Schnelltests durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtige Bestandteile der Verordnung.

Demnach haben Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen die Pflicht, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Coronatests – das können PCR-Tests oder professionell wie auch selbst angewendete Antigen-Schnelltests sein – anzubieten. Die Testangebote sollen möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden. Die Kosten für die Tests sind von den Unternehmen zu tragen, da es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes handelt.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.