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Datum: 22.04.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 109,9 / Fortsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Corona-Selbsttest (Symbolbild).

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Donnerstag, 22.04.2021, bei 109,9. Bisher sind im Landkreis insgesamt 7.621 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 21.04.2021, wurden 43 Neuinfektionen registriert. 248 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 21.04.2021, 00.00 Uhr). Es verstarben ein 67-jähriger Leegebrucher und ein 78-jähriger Oranienburger.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 263 (+0), Fürstenberg/Havel: 315 (+1), Glienicke/Nordbahn: 370 (+2), Gransee: 278 (+0), Großwoltersdorf: 39 (+0), Hennigsdorf: 982 (+10), Hohen Neuendorf: 912 (+9), Kremmen: 228 (+0), Leegebruch: 243 (+0), Liebenwalde: 158 (+0), Löwenberger Land: 283 (+1), Mühlenbecker Land: 490 (+3), Oberkrämer: 458 (+4), Oranienburg: 1.587 (+14), Schönermark: 18 (+0), Sonnenberg: 26 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 419 (+4), Zehdenick: 519 (+1), ohne Angabe des Wohnortes: 5.

Fortsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Wie bereits am Montag, 19.04.2021 angekündigt, hat der Landkreis Oberhavel die regionalen Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen um zunächst eine weitere Woche verlängert. Dies sehen die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vor. Insbesondere Geschäfte des Einzelhandels bleiben daher weiterhin geschlossen.

Gemäß § 26 der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gilt: Wird der 7-Tage- Inzidenz-Wert vom dritten bis zum fünften Tag der verlängernden Anordnung einschränkender Maßnahmen ununterbrochen unterschritten, so können die einschränkenden Regelungen aufgehoben werden. Dies war im Landkreis Oberhavel leider nicht der Fall.

Die Fortführung der Einschränkungen hat der Landkreis öffentlich bekannt gegeben. Neu ist die Ausgangsbeschränkung gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Zeit von 22 bis 5 Uhr nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Dies gilt bereits jetzt – unabhängig von den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz (sogenannte „bundeseinheitliche Notbremse“).

Triftige Gründe sind insbesondere:

  • der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
  • die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen oder Pferde füttern),
  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • die Teilnahme an Versammlungen (Demonstrationen), religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  • die Teilnahme an nicht untersagten Veranstaltungen, mit Ausnahme privater Feiern und sonstigen Zusammenkünften. Das bedeutet: Man muss von einem Verwandtenbesuch rechtzeitig aufbrechen, so dass man bis 22 Uhr das eigene Zuhause erreicht.
  • die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.