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Datum: 08.04.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 88,8

Coronavirus-Test: Die entnommene Probe wird in ein Teströhrchen platziert.

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Donnerstag, 08.04.2021, bei 88,8. Bisher sind im Landkreis insgesamt 7.097 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 07.04.2021, wurden 26 Neuinfektionen registriert. 241 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 07.04.2021, 00.00 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 251 (+0), Fürstenberg/Havel: 295 (+0), Glienicke/Nordbahn: 345 (+2), Gransee: 274 (-1), Großwoltersdorf: 36 (+0), Hennigsdorf: 909 (+5), Hohen Neuendorf: 852 (+3), Kremmen: 210 (+2), Leegebruch: 230 (+2), Liebenwalde: 141 (+3), Löwenberger Land: 273 (+3), Mühlenbecker Land: 448 (+0), Oberkrämer: 398 (+2), Oranienburg: 1.466 (+3), Schönermark: 18 (+0), Sonnenberg: 25 (+0), Stechlin: 48 (+1), Velten: 390 (+1), Zehdenick: 502 (+0), ohne Angabe des Wohnortes: 2.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.