Kitaverwaltung
Zuständigkeit der Städte und Gemeinden
Für die Bereitstellung von Plätzen der Kindertagesbetreuung sind im Landkreis Oberhavel die Städte und Gemeinden zuständig. Wünschen Sie eine Kindertagesbetreuung innerhalb des Landkreises Oberhavel, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit der Kreisverwaltung
Für eine Betreuung Ihres Kindes in einem anderen Landkreis oder in Berlin ist die Kreisverwaltung zuständig. Innerhalb des Sachbereiches Kindertagesstättenverwaltung werden folgende Arbeitsaufgaben realisiert:
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Übernahme von Elternbeiträgen auf Grundlage des § 90 Absatz 3 SGB VIII, wenn die finanzielle Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist
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Feststellung des Betreuungsbedarfes, wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte in einem anderen Landkreis besuchen soll
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Feststellung des Betreuungsbedarfes, wenn Ihr Kind in einer Berliner Kindertagesstätte betreut werden soll.
Für weiterführende oder inhaltliche Informationen und Beratungsbedarfe in Bezug auf die Kindertagespflege ist die Fachaufsicht/Fachberatung Kindertagespflege zuständig. Diese ist nicht nur für Kindertagespflegepersonen, sondern auch für Eltern und anderweitig Interessierte beratend tätig.
Betreuung in einer Berliner Kindertagesstätte
Bitte fügen Sie den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen eine Begründung für den Betreuungsbedarf in Berlin bei.
Betreuung in einer Kindertagesstätte in einem anderen Landkreis
Bitte fügen Sie den vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen eine Begründung für den Betreuungsbedarf in einem anderen Landkreis bei.
Übernahme von Elternbeiträgen gemäß
§ 90 Absatz 3 SGB VIII
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Übernahme des Elternbeitrages frühestens ab Antragstellung möglich. Die Prüfung erfolgt nach den Einkommensverhältnissen der Familie. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGV II und XII erfolgt keine Übernahme der Elternbeiträge, da diese nur den Mindestbeitrag ihrer Wohnortgemeinde zu entrichten haben. Dieser Mindestbeitrag orientiert sich an der häuslichen Ersparnis (Eigenanteil der Eltern) und wird nicht übernommen.