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Natura-2000-Gebiete

1992 erließ die Europäische Union die „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ auch Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) genannt. Unter dem Namen „Natura 2000“ soll unter Einbeziehung der Europäischen Vogelschutzgebiete, den sogenannten Special Protected Area (SPA), ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten geschaffen werden. Ziel ist der Schutz der Lebensräume sowie der seltenen oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten, um das gemeinsame europäische Naturerbe dauerhaft zu bewahren.

FFH-Gebiete sind in der Regel als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Vogelschutzgebiete (SPA) sind überwiegend als Landschaftsschutzgebiete oder per Gesetz geschützt. Für die FFH-Gebiete sind Managementpläne aufzustellen, die die erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen darlegen. Im Landkreis Oberhavel gibt es 36 FFH-Gebiete, die teilweise kreisübergreifend sind. Dies gilt auch für die vier Vogelschutzgebiete.

Rechtsgrundlage

§§ 31-36 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 15 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz