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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch das Landschaftsbild, die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder ihre besondere Bedeutung für die Erholung können Gründe für die Unterschutzstellung sein.
Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt.
In Oberhavel gibt es acht Landschaftsschutzgebiete.

Rechtsgrundlage

§§ 22 und 26 Bundesnaturschutzgesetz
§§ 8-13 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz