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Sprache und Bildung Fachdienst Migration - Phase 2 - "Warten auf die Asyl-Entscheidung"

Gute Bleibeperspektive:

Der Fachdienst Migration erteilt eine Berechtigung zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (es ist nach Einzelfallprüfung auch eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs möglich). Er gibt eine Liste derjenigen Bildungsträger aus, die einen Integrationskurs anbieten.

Unklare Bleibeperspektive:

Der Fachdienst Migration prüft eine Ausbildungsaufnahme und verweist auf das Angebot der Kreisvolkshochschule.