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Sprache und Bildung Fachdienst Migration - Phase 1 - "Ankommen"

Der Fachdienst Migration stellt bei guter Bleibeperspektive gemäß § 5b des Asylgesetzes in Verbindung mit § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes eine Berechtigung zum Integrationskurs aus.

Außerdem gibt er eine Liste der Bildungsträger aus, die einen Integrationskurs anbieten.