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Familiengerichtshilfe

Die Aufgabe der Familiengerichtshilfe ist, die Eltern dabei zu unterstützen, ihre Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung selbständig und einvernehmlich wahrzunehmen. Das Jugendamt begleitet beratend Eltern in diesem Prozess. Darüber hinaus ist es in allen familiengerichtlichen Verfahren, die minderjährige Kinder betreffen, beteiligt (§§ 162, 176 FamFG, § 50 SGB VIII).

Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei:

  • Gestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung mit und ohne gerichtliche Beteiligung (§ 17 Abs. 3 SGB VIII)
  • Beratung von sorge- und nichtsorgeberechtigten Eltern zu ihrer Erziehungsverantwortung und zur Ausgestaltung des Umgangs
  • Abstammungssachen
  • Regelung des Umgangs unter Begleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft oder eines umgangsberechtigten Dritten (begleiteter Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII)