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Datum: 16.09.2021

Coronavirus: Neues zu Absonderungsmaßnahmen für Schulen und Kitas

Umsetzung neuer Empfehlungen des RKI in Oberhavel / Für Kontaktpersonen: zehn Tage Quarantäne / Freitesten nach frühestens fünf Tagen möglich / Aktuelle Fallzahlen

Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel

Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 06.09.2021 einen einheitlichen Rahmen für Absonderungsmaßnahmen in Schulen und Kitas beschlossen. Mit der neuen, Dritten Umgangsverordnung, die am Donnerstag, dem 16.09.2021 in Kraft getreten ist, berücksichtigt das Land Brandenburg diese Vorgaben.

Beim Auftreten eines Infektionsfalls in der Schule wird das Gesundheitsamt Oberhavel daher für die Anordnung von Absonderungsmaßnahmen ab sofort insbesondere berücksichtigen, dass die Quarantäneanordnung von Kontaktpersonen auf möglichst wenige Personen beschränkt wird. Die Quarantäneanordnung wird insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler eingegrenzt, die engen Kontakt zur infizierten Person (Infektionsfall) hatten. Laut der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gilt, dass für alle unmittelbaren Kontaktpersonen 10 Tage Quarantäne anzuordnen sind.  

Bei asymptomatischen, engen Kontaktpersonen kann die Quarantänezeit verkürzt werden. Sie endet frühestens nach fünf Tagen mit dem Vorliegen eines negativen Testnachweises. Auch bei Kitas und Horten besteht diese Möglichkeit, sofern die unmittelbaren Kontaktpersonen ermittelt werden konnten.

Die Freitestung wird nicht durch das Gesundheitsamt veranlasst, sondern wird durch die betroffenen Personen selbstständig durchgeführt. Zugelassen für den Nachweis eines negativen Testergebnisses sind ausschließlich PCR-Tests. Schnelltests oder Selbsttests sind für den Nachweis nicht ausreichend. Testergebnisse sollen an das E-Mail-Postfach GES.Corona.Freitestungen@oberhavel.de gesendet werden. Erst nach Eingang und Kenntnisnahme des Testergebnisses erfolgt die Verkürzung der Quarantäne durch Anordnung des Gesundheitsamtes.

Die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg gilt vorerst bis einschließlich zum 13.10.2021.

Gegenüber geimpften und genesenen Personen werden keine Absonderungsmaßnahmen angeordnet. Das gilt ebenso bei Auftreten eines Infektionsfalls in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle. Grundlage für die Anordnung der Quarantäne ist das Infektionsschutzgesetz.

Grundsätzlich gilt: Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt.

Hinweis: PCR-Tests für Freitestungen werden nicht in den vom Landkreis betriebenen Teststellen durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger wenden sich hierfür bitte an ihren Haus- oder Kinderarzt.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Donnerstag, 16.09.2021, bei 50,9. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.923 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 311 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 16.09.2021, 10.01 Uhr).