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Datum: 26.10.2022

Coronavirus und Affenpocken: Aktuelle Lage in Oberhavel

Land verlängert Corona-Infektionsschutzverordnung / Regeln bei einem positiven Selbsttest / Sieben-Tage-Inzidenz bei 665,4 / Kein weiterer Fall von Affenpocken

Das Land Brandenburg hat am Dienstag, 25.10.2022, seine aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ohne Änderungen verlängert. Sie gilt nun bis einschließlich zum 24.11.2022.

Damit gilt auch in Oberhavel – zusätzlich zu den bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen – weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Patientinnen und Patienten müssen weiterhin in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Coronaregeln sind unter www.oberhavel.de/corona zu finden.

„Viele merken es sicher auch im Kollegen-, Bekannten- oder Verwandtenkreis: Die Infektionszahlen steigen nicht nur in Oberhavel aktuell wieder deutlich an. Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer sogar noch höher ist, weil sich viele Infizierte nach einem positiven Selbsttest selbständig zu Hause isolieren. Ein in die Statistik eingehender PCR-Test bleibt oft aus“, sagt Amtsärztin Simone Daiber. „Umso wichtiger ist es, dass wir uns in Oberhavel in unserem Alltag jetzt wieder besonders umsichtig und verantwortlich verhalten, um uns selbst, aber auch unsere Mitmenschen vor Infektionen zu schützen. Ein ganz einfaches Mittel ist es, die Maske überall dort zu tragen, wo Abstände nicht gut eingehalten werden können. Auch die Impfung ist ein sehr wirksames Mittel, um sich gegen schwere Krankheitsverläufe zu schützen. Das empfehle ich gerade ältere Menschen ab 60 Jahren und Risikopatientinnen und -patienten. Selbstverständlich sollte inzwischen sein: Wer sich positiv getestet hat oder bei sich selbst typische Anzeichen einer Infektion feststellt, bleibt bitte zuhause!“

Was tun bei einem positiven Selbsttest?
Den Landkreis Oberhavel erreichen aktuell wieder vermehrt Anfragen, wie man sich bei einem positiven Selbsttest verhalten sollte. Der Fachbereich Gesundheit hat die Antworten parat:

Weiterhin gilt: Bei einem positiven Selbsttest greift die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. „Verdachtspersonen, die sich selbst mittels Selbsttest positiv getestet haben, müssen sich demnach unverzüglich in Quarantäne begeben sowie einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigenschnelltest – zum Beispiel in einer Teststelle, bei einem Arzt oder Apotheker – durchführen lassen“, erklärt die Amtsärztin. „Wir empfehlen auch, nach einem positiven Selbsttest einen PCR-Test vornehmen zu lassen, weil nur dieser – im Gegensatz zu einem positiven Antigenschnelltest – Grundlage für einen Genesenennachweis sein kann.“

Im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses oder eines positiven zertifizierten Antigenschnelltestergebnisses gilt man als positiv getestete Person und die entsprechenden Regelungen greifen. Die Details sind unter www.oberhavel.de/corona nachzulesen. Im Falle von Symptomen wie Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen empfiehlt das Gesundheitsamt, den Hausarzt zu kontaktieren.

Enge Kontaktpersonen zu mit dem Coronavirus Infizierten – dazu gehören auch Haushaltsangehörige – müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne. Ihnen Kontaktpersonen wird jedoch empfohlen, insbesondere Kontakte zu vulnerablen Personen zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich mittels Antigenschnelltest zu testen oder testen zu lassen. Die Testung sollte möglichst am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt zu der infizierten Person stattfinden. Entwickeln Kontaktpersonen selbst COVID-19-typische Symptome müssen sie sich selbst in Absonderung begeben und zeitnah eine Testung veranlassen.

Aktuelle Fallzahlen in Oberhavel
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 24.10.2022, bei 665,4. Bisher sind im Landkreis insgesamt 81.296 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 19.10.2022, wurden 1.480 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 15,64. 437 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 26.10.2022, 07:46 Uhr). Zuletzt verstarben eine 94-jährige Frau aus Birkenwerder und ein 86-jähriger Mann aus dem Amt Gransee und Gemeinden.

Aktuell sind 13 Gemeinschaftseinrichtungen – das sind unter anderem Kitas, Schulen, Senioren- und Betreuungseinrichtungen sowie Kliniken – im Landkreis Oberhavel von Coronafällen betroffen.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 3.162 (+64), Fürstenberg/Havel: 1.679 (+20), Glienicke/Nordbahn: 4.347 (+38), Gransee: 2.220 (+31), Großwoltersdorf: 294 (+13), Hennigsdorf: 9.334 (+149), Hohen Neuendorf: 10.524 (+175), Kremmen: 2.897 (+50), Leegebruch: 2.847 (+76), Liebenwalde: 1.532 (+34), Löwenberger Land: 3.013 (+33), Mühlenbecker Land: 5.766 (+84), Oberkrämer: 4.789 (+99), Oranienburg: 18.441 (+326), Schönermark: 166 (+6), Sonnenberg: 302 (+4), Stechlin: 378 (+7), Velten: 5.150 (+160), Zehdenick: 4.394 24 (+70).

Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.


Kein weiterer Fall von Affenpocken in Oberhavel
In Oberhavel ist in der vergangenen Woche kein weiterer Fall von Affenpocken bestätigt worden. Damit sind bislang weiterhin insgesamt sieben Fälle von Affenpocken im Landkreis aufgetreten. Mit Stand vom 25.10.2022 sind 3.662 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt worden (Quelle RKI, 25.10.2022).

Weitere Informationen zum Umgang mit Affenpocken sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/Infektionsschutz zu finden.


Coronavirus (Symbolfoto)

© Landkreis Oberhavel