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Datum: 19.10.2022

Coronavirus und Affenpocken: Aktuelle Lage in Oberhavel

Landkreis bietet Coronaschutzimpfungen in Oranienburg an / Erneute Änderung im Infektionsschutzgesetz / Corona: Sieben-Tage-Inzidenz bei 614,9 / Kein weiterer Fall von Affenpocken

Der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel bietet für Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, dem 04.11.2022 die Möglichkeit an, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Coronaschutzimpfungen sind vorerst bis zum 16. Dezember ohne vorherige Terminvereinbarung immer freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Havelstraße 29 in Oranienburg möglich.

Die Impfungen erfolgen mit dem neu angepassten Impfstoff von Biontech/Pfizer. Es sind Erst- und Auffrischimpfungen möglich. Es sind unbedingt der Impfausweis und die Krankenversicherungskarte mitzubringen. Im Gesundheitsamt gilt eine Maskenpflicht.

Darüber hinaus ist auf der Webseite des Landes Brandenburg zum Coronavirus eine Liste der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu finden, die in Oberhavel Coronaschutzimfungen anbieten. Hier der Link zur Liste: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-schutzimpfung/oberhavel/

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Geimpften ab zwölf Jahren eine erste Auffrischungsimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen angepassten Impfstoffe. Die Auffrischimpfung soll im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion durchgeführt werden.

Eine zweite Auffrischimpfung gegen das Coronavirus empfiehlt die STIKO für besonders gesundheitlich gefährdete Personen, die viel Kontakt zu potenziell infizierten Personen haben, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse (zum Beispiel drei Impfungen oder zwei Impfungen plus SARS-CoV-2-Infektion) hatten. Zu den gefährdeten Menschen gehören Personen ab dem Alter von 60 Jahren sowie Personen im Alter ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Dabei soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. Für Personen im Alter unter 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits drei immunologische Ereignisse hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine zweite Auffrischimpfung.

Neben der Coronaschutzimpfung bietet der Fachbereich Gesundheit immer freitags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr ab sofort auch Grippeschutzimpfungen an. Die Influenza-Impfung kann gleichzeitig mit einer COVID-(Auffrischungs-)Impfung verabreicht werden. (Nähere Informationen sind unserer Pressemitteilung vom 12.10.2022 zu entnehmen).

Änderung im Infektionsschutzgesetz
Mit Wirkung ab dem heutigen 19.10.2022 hat der Bund § 34 des Infektionsschutzgesetzes erneut geändert: Nachdem COVID-19 vor gut einem Monat in den Krankheitenkatalog aufgenommen worden war, wurde die Krankheit dort nun wieder gestrichen.

Die Streichung hat im Wesentlichen zur Folge, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Kindertagespflegestellen, Horten oder Schulen tätig sind sowie die in diesen Einrichtungen betreuten Kinder nach einer COVID-19 Erkrankung oder bei Krankheitsverdacht nicht erst ein ärztliches Attest oder einen negativen Testnachweis vorlegen müssen, um die Einrichtung wieder betreten zu dürfen.

Es gilt zudem für an COVID-19 erkrankte Personen und Krankheitsverdächtige kein unmittelbar gesetzlich wirkendes Tätigkeits- und Betretungsverbot mehr in den benannten Gemeinschaftseinrichtungen.

Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 19.10.2022, bei 614,9. Bisher sind im Landkreis insgesamt 79.816 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 12.10.2022, wurden 1.371 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 19,47. 435 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 19.10.2022, 07:45 Uhr). Zuletzt verstarben ein 65-jähriger Mann aus Velten, eine 88-jährige Zehdenickerin und ein 88-jähriger Oranienburger.

Aktuell sind 13 Gemeinschaftseinrichtungen – das sind unter anderem Kitas, Schulen, Senioren- und Betreuungseinrichtungen sowie Kliniken – im Landkreis Oberhavel von Coronafällen betroffen.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 3.098 (+95), Fürstenberg/Havel: 1.659 (+28), Glienicke/Nordbahn: 4.309 (+116), Gransee: 2.189 (+45), Großwoltersdorf: 281 (+14), Hennigsdorf: 9.185 (+277), Hohen Neuendorf: 10.349 (+320), Kremmen: 2.847 (+78), Leegebruch: 2.771 (77), Liebenwalde: 1.498 (+59), Löwenberger Land: 2.980 (+81), Mühlenbecker Land: 5.682 (154), Oberkrämer: 4.690 (+144), Oranienburg: 18.115 (+650), Schönermark: 160 (+8), Sonnenberg: 298 (+15), Stechlin: 371 (+15), Velten: 4.990 (+205), Zehdenick: 4.324 (+123).


Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner. Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.


Kein weiterer Fall von Affenpocken in Oberhavel
In Oberhavel ist in der vergangenen Woche kein weiterer Fall von Affenpocken bestätigt worden. Damit sind bislang weiterhin insgesamt sieben Fälle von Affenpocken im Landkreis aufgetreten. Mit Stand vom 18.10.2022 sind 3.656 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt worden (Quelle RKI, 18.10.2022).

Weitere Informationen zum Umgang mit Affenpocken sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/Infektionsschutz zu finden.


Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

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