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Coronavirus eindämmen


Wie können Infektionen vermieden werden?

Der wichtigste Übertragungsweg für das Coronavirus ist die Tröpfcheninfektion. Dabei werden die Coronaviren durch infizierte Menschen über Tröpfchen in die Luft abgegeben und durch nicht infizierte Menschen eingeatmet.

Deshalb ist zur Vermeidung einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus auf eine gute Husten- und Nies-Etikette und persönliche Händehygiene zu achten. Ebenfalls sollte Abstand zu Erkrankten gehalten werden. In Anbetracht der Grippewelle sind diese Maßnahmen zurzeit sowieso angezeigt.

Händehygiene
Die Hände sollten nicht nur gewaschen werden, wenn sie sichtbar schmutzig sind. Denn Krankheitserreger sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Daher sollten Sie sich im Alltag regelmäßig die Hände waschen. Unter dem Link werden Ihnen Tipps gegeben, wie eine wirksame Händehygiene erfolgen soll um Infektionen zu vermeiden.

Husten- und Nies-Etikette
Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Deshalb ist es aus gesundheitlicher Sicht nicht sinnvoll, sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund zu halten. So gelangen Krankheitserreger an die Hände und können über Gegenstände oder Hände an andere Personen weitergegeben werden.
Beim Husten oder Niesen sollten Sie sich wegdrehen und zu anderen Personen mindestens den Abstand von einem Meter einhalten. Am besten in ein Einwegtaschentuch niesen, das anschließend entsorgt wird. Ist kein Taschentuch zur Hand, kann auch in die Armbeuge gehustet oder geniest werden.

Abstand halten
Vermeiden Sie zu Erkrankten, aber auch bei eigenen Infektionen, enge Körperkontakte wie Küssen und Umarmen.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass es derzeit keinen Fall gibt, bei denen sich Menschen auf einem anderen Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch importiertes Spielzeug, mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben.
Die Ausführungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zu diesem Thema können Sie unter folgendem Link nachlesen: www.bfr.bund.de/ 

Einfache Hygieneregeln tragen im Alltag dazu bei, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Deshalb ist jede Person aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten. Mehr dazu: www.infektionsschutz.de/ 

Regelmäßiges Lüften
In den Herbst- und Wintermonaten, wenn Menschen sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, wird regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz. In geschlossenen Räumen gilt: Die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden (insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil; bei einem aus technischen oder technologischen Gründen nicht vermeidbaren Umluftbetrieb raumlufttechnischer Anlagen sollen diese über eine geeignete Filtration zur Abscheidung luftgetragener Viren verfügen).

Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist weitestgehend aufgehoben worden.

Die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) gilt bis zum 07.04.2023 weiterhin für:

Besucher von

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen

Besucher und Patienten in den folgenden Einrichtungen

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis e genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden (hierunter fällt das Gesundheitsamt)
  • Rettungsdienste

Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) gilt nicht, wenn das Leisten oder Empfangen einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht.

In allen übrigen Bereichen ist die Maskentragungspflicht bundes- und landesweit entfallen. Ebenso ist die staatlich angeordnete Testpflicht in allen Bereichen entfallen.

Gaststätten, Sport, Tourismus und vergleichbare Einrichtungen

Mit der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung gibt es derzeit im Land Brandenburg für Veranstaltungen und Versammlungen keine Einschränkungen.

Veranstaltungen und Versammlungen

Mit der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung gibt es derzeit im Land Brandenburg für Veranstaltungen und Versammlungen keine Einschränkungen.

Einzelhandel, Großhandel und Dienstleistungen

Mit der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung gibt es derzeit im Land Brandenburg keine Einschränkungen.

Regeln für Einreisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten

Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes regelt bundesweit einheitlich und umfassend die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Absonderungspflicht für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Die Bundesverordnung gilt abschließend, so dass es keiner Landesverordnung mehr bedarf.

Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht worden:
Coronavirus-Einreiseverordnung

Übersicht Risikogebiete

Die Einstufung internationaler Virusvariantengebiete erfolgt durch Feststellung des Bundesgesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete 

Hinweis: Reisende müssen bei der Einreise von Deutschland ins Ausland die dortigen Regelungen hinsichtlich Test- und Absonderungspflichten beachten.


Weitere Informationen:

Außerdem sollten Reisende die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachten. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt.

Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler: https://www.bundesregierung.de/ 

Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen vom RKI: https://www.rki.de/  

Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne: Merkblatt für Betroffene.





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