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Datum: 02.04.2021

Landkreis stellt klar: Teststellen-Beauftragung von Städten und Gemeinden ist möglich

Mindestvoraussetzungen des Landes sind zu erfüllen / Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 158,7

Coronavirus-Test: Die entnommene Probe wird in ein Teströhrchen platziert.

© Landkreis Oberhavel

Mehrere Städte und Gemeinden Oberhavels waren in den vergangenen Wochen auf den Landkreis zugekommen, um die Einrichtung eigener, kommunaler Corona-Teststellen vorzubereiten. Dazu sagt Landrat Ludger Weskamp: „Der Landkreis Oberhavel unterstützt das Bemühen aller Städte und Gemeinden, eigene Teststellen aufzubauen mit allen Kräften. Es ist uns wichtig, mit dem Testen in die Fläche zu kommen. Denn Testangebote direkt vor Ort werden schneller und häufiger genutzt werden. Nur so kann es gelingen, mögliche Infektionen frühzeitig zu entdecken und Kontakte sicherer zu machen.“

Unterstützung bei der Einrichtung einer Corona-Teststelle hatte auch die Gemeinde Glienicke/Nordbahn angeboten. Mit Schreiben vom 01.04.021 hat der Corona-Verwaltungsstab dies ausdrücklich begrüßt. Entgegen der von der Gemeinde auf ihrer Homepage veröffentlichten Darstellung hat der Landkreis Oberhavel die Beauftragung einer Teststelle für Corona-Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger keineswegs versagt.

Grundsätzlich gilt: Teststellen bedürfen keiner Beauftragung durch den Landkreis. Grundlage ist die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg vom 17.03.2021. Demnach gelten Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Anbieterinnen und Anbieter, die kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten, als beauftragt „soweit diese zur Durchführung der Testungen bereit und in der Lage sind.“ Die dabei geltenden Mindestanforderungen hat das MSGIV als Anlage der Allgemeinverfügung festgelegt.

Das bedeutet: Der Einrichtung einer eigenen Teststelle durch die Gemeinde Glienicke/Nordbahn steht nichts entgegen, sofern die geltenden Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Testung garantiert ist. Dabei ist der Einsatz von medizinisch geschultem oder ausgebildetem Personal, aber auch die notwendige, gewissenhafte Dokumentation und die Sicherstellung der Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt im Falle von positiven Schnelltestungen besonders wichtig.

Die Allgemeinverfügung des MSGIV gilt zunächst bis zum 30.06.2021. Für die Abrechnungsmodalitäten ist eine Anmeldung der Teststelle gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBB) erforderlich. Alle Unterlagen können auf der Webseite der KVBB abgerufen werden.

Zum Aufbau einer dauerhaften, flächendeckenden Teststruktur über den 30.06.2021 hinaus beauftragt der Landkreis darüber hinaus Teststellen, unter anderem Arztpraxen, Apotheken und Labore, aber auch kommunale Partner, mit der Durchführung der PoC-Antigen-Testungen. Bislang hat der Landkreis Oberhavel insgesamt 22 Teststellen im Kreisgebiet beauftragt. Sie haben zuvor das Vorliegen der Mindestvoraussetzungen gegenüber dem Landkreis nachweisen können. Bis genügend Testkapazitäten im Landkreis durch Dritte geschaffen sind, betreibt der Kreis zudem zwei eigene Teststelle – in Lehnitz und in Gransee.

Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn hatte gegenüber der Kreisverwaltung über die Beschaffung der Tests, die Durchführung der Testungen sowie die Dokumentation bisher keine hinreichenden Aussagen getroffen. Sobald die vollständigen Unterlagen aus Glienicke/Nordbahn vorliegen, wird der Landkreis die Gemeinde gern mit der Einrichtung und mit dem Betrieb einer Teststelle in eigener Verantwortung der Gemeinde beauftragen.

Unabhängig von der Anfrage der Gemeinde liegen dem Landkreis aus Glienicke/Nordbahn zwei Anfragen für Teststellen vor. Die Beauftragung steht noch aus, da aktuell Detailfragen durch die Teststellen zu klären sind. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Gemeinde hierfür geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann.

Alle vom Landkreis bereits beauftragten Teststellen sind unter www.oberhavel.de/corona zu finden. Weitere Teststellen sind unter www.brandenburg-testet.de einzusehen.

Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Freitag, 02.04.2021, bei 158,7. Bisher sind im Landkreis insgesamt 6.995 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Donnerstag, 01.04.2021, wurden 93 Neuinfektionen registriert. 238 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 02.04.2021, 00.00 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 247 (+2), Fürstenberg/Havel: 289 (+4), Glienicke/Nordbahn: 339 (+1), Gransee: 274 (+4), Großwoltersdorf: 36 (+0), Hennigsdorf: 898 (+6), Hohen Neuendorf: 838 (+3), Kremmen: 208 (+4), Leegebruch: 226 (+0), Liebenwalde: 132 (+9), Löwenberger Land: 267 (+1), Mühlenbecker Land: 442 (+2), Oberkrämer: 392 (+8), Oranienburg: 1.448 (+38), Schönermark: 18 (+0), Sonnenberg: 25 (+0), Stechlin: 47 (+0), Velten: 388 (+1), Zehdenick: 498 (+5), ohne Angabe des Wohnortes: 4.


Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.