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Datum: 27.08.2020

Jobcenter informiert: Frist zur vereinfachten Antragstellung läuft aus

Anträge jetzt stellen für Weiterbewilligung von Leistungen für Arbeitsuchende ab 01.09.2020

Servicecenter des Jobcenters Oberhavel.

© Landkreis Oberhavel

Das Jobcenter des Landkreises Oberhavel weist auf eine auslaufende Gesetzesgrundlage hin: Die im Zuge der Corona-Pandemie mit dem sogenannten „Sozialschutz-Paket“ geschaffene und für sechs Monate gültige Vereinfachung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II greift für Anträge ab dem 01.09.2020 nicht mehr.

Seit März 2020 mussten Antragstellerinnen und Antragsteller, bei denen der Bewilligungszeitraum zwischen dem 31.03.2020 und dem 31.08.2020 endet – abweichend von der normalerweise geltenden Antragspflicht – keinen Antrag auf Weiterbewilligung mehr stellen. Die auslaufenden Leistungen wurden dabei unter der Annahme unveränderter Verhältnisse weiterbewilligt. Unter anderem fand vorübergehend keine Vermögensprüfung und keine Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft statt.

Für die Weiterbewilligung von Leistungen ab dem 01.09.2020 besteht jedoch wieder eine Verpflichtung zur Antragstellung. Um Nachteile zu vermeiden, sollten sich Betroffene schnellstmöglich um die Weiterbewilligung kümmern, sofern sie weiterhin Arbeitslosengeld II benötigen. Hilfreich für Antragstellende: Der Antrag wirkt immer auf den Ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wird.

Anträge können online auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel abgerufen werden unter: www.oberhavel.de/Jobcenter. Für weitergehende Fragen steht das Servicecenter des Jobcenters Oberhavel unter der Rufnummer 03301 601-5500 zur Verfügung.